Quelle: TeleBärn
Das Urteil des Bundesgerichts geht auf einen Fall aus dem Kanton Zürich zurück. Dort fällten Gerichtsschreiber als Ersatzrichter zusammen mit ordentlichen Richtern ein Urteil. Das könne die Unabhängigkeit des Gerichts infrage stellen, findet das Bundesgericht. Gerichtsschreiber müssten in solchen Fällen nämlich mit ihren Vorgesetzten, von denen sie beeinflusst werden könnten, ein Urteil fällen, so die Begründung des Bundesgerichts.
Im Kanton Solothurn ist genau dies der Fall, eine Gerichtsschreiberin am Obergericht Solothurn fungiert gleichzeitig als Ersatzrichterin. Sie kommt seit zwei Jahren in beiden Funktionen zum Einsatz.
Ob Urteile des Solothurner Obergerichts, bei denen die Gerichtsschreiberin als Ersatzrichterin mitgewirkt hat, nun angefochten werden könnten, ist noch offen. Die Wahlen für die neuen Ersatzrichter, die für den 9. November angesetzt waren, müssen nun verschoben werden.
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