Sommerferien

Das musst du wissen, wenn du mit deinem Haustier in die Ferien fliegst

· Online seit 27.07.2023, 07:52 Uhr
Luna jagt am Strand einer Möwe nach und Nemo fläzt sich auf der Terrasse: Immer mehr Menschen verreisen mit ihren Haustieren. Was du wissen musst, wenn du mit Hund und Katze in die Ferien fliegst – und wie sie wieder heil nachhause kommen.
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Eigentlich hatten Mia und ihre Familie inklusive Hündchen schöne Ferientage in Albanien verbracht. Doch nach der Landung in Zürich erlebten sie eine böse Überraschung: Ihr Hund wurde vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV beschlagnahmt und auf die Quarantänestation verfrachtet.

Blutprobe wegen Tollwut fehlte

Warum das? Ihr Hund könne Tollwut haben, hiess es von den Behörden – obwohl er geimpft ist. Eine Impfung reicht aber nicht. Denn Tiere, die aus Albanien in die Schweiz einreisen, müssen zusätzlich negativ auf Tollwut getestet sein. Dem war sich Mia vor der Reise nach Albanien nicht bewusst.

Bis das Resultat der Blutprobe da ist, muss ihr Hund auf der Quarantänestation bleiben – und eventuell noch weitere 120 Tage, wenn der Test positiv ausfällt. Im schlimmsten Fall kann ihr Hund sogar eingeschläfert werden. Mia macht sich Vorwürfe, weil sie sich nicht ausreichend informiert hatte. Sie und ihre Kinder machen sich Sorgen, was nun mit ihrem Hund passieren wird.

Mia ist zurzeit nicht die einzige Person, deren Haustier den Flughafen Zürich nicht verlassen darf. «Im Durchschnitt sind es zwei bis drei Tiere pro Woche, die zumindest kurzfristig in Quarantäne müssen», teilt Sarah Camenisch, Mediensprecherin des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, auf Anfrage der Today-Redaktion mit. Das BLV ist für die Quarantänestation aus dem direkten Flugverkehr aus Drittstaaten zuständig.

Quarantänestation am Flughafen Zürich ist voll

Ist diese hohe Belegung normal? «Wie in den Sommerferien üblich, ist die Situation angespannt. Die Plätze waren in den letzten Wochen teilweise voll belegt», so die BLV-Sprecherin. Meist seien es Hunde und Katzen, teilweise auch Vögel.

Wer vor hat, mit seinem Haustier in die Ferien zu fliegen, sollte sich also vorab gut informieren – über die Regeln in der Feriendestination wie auch über die Rückreise in die Schweiz. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Verreisen mit Haustieren:

Was ist beim Ferienbuchen wichtig?

Augen auf bei der Ferienbuchung: Wer mit Hund und Katze in den Urlaub fährt, sollte erst abklären, ob die Tiere überhaupt mitkommen dürfen. Auf den Malediven etwa herrscht ein strenges Hundeverbot. Auch an Stränden und in Ferienunterkünften können Heimtiere verboten sein. Bei Hunden müssen Halterinnen und Halter ausserdem abklären, ob sie Leine und/oder einen Maulkorb tragen müssen und ob sogenannte «gefährliche» Hunde erlaubt sind.

Ausserdem sind Krankheiten ein Risiko. Informiere dich vorab über Krankheitserreger, die in deiner Feriendestination vorkommen. Dein Tierarzt kann dir darüber Auskunft geben.

Was muss ich beim Fliegen mit meinem Haustier beachten?

Melde dein Tier bei der Fluggesellschaft an und besprich mit deiner Tierärztin, welches Futter und welche Medikamente verabreicht werden müssen. Tiere, die im Gepäckraum fliegen, müssen eingecheckt werden – als «AVI in Hold» oder «Excess Baggage». Falls das Tier nicht eingecheckt wird, wird es als Frachtlieferung angesehen und wird am Ankunftsflughafen in den Tierraum gebracht. Achte dich beim Check-in also darauf, dass dein Tier richtig aufgegeben wird.

Muss ich meinem Tier Beruhigungsmittel verabreichen?

Laut dem BLV sind Beruhigungsmedikamente für Tiere nicht nötig – sie können bei den Tieren ungewollte Nebenwirkungen auslösen. Besonders ängstlichen Tieren können jedoch Pheromone verabreicht werden. Wenn ein Tier reisekrank wird, können Medikamente gegen Übelkeit helfen. Hier empfiehlt das BLV ausdrücklich, sich bei der Tierärztin zu informieren.

Welche Regeln gelten bei der Rückreise in die Schweiz?

In der Schweiz herrschen strenge Einreiseregeln. Diese dienen dem Schutz der Menschen und Tiere in der Schweiz. Denn Tiere können Seuchen einschleppen – etwa Tollwut. In der Schweiz ist die Krankheit, die von Tieren auf Menschen übertragen wird, ausgerottet. Damit das so bleibt, müssen Tiere bei der Rückreise in die Schweiz gewisse Auflagen erfüllen. Wer Kontakt mit einem infizierten Tier hatte, ob Tier oder Mensch, muss sich sofort in ärztliche Behandlung begeben. Wenn sich ein Tier infiziert, wird es im schlimmsten Fall eingeschläfert.

Katze entwischt mitten im Flug seinem Besitzer:

Quelle: Video vom 5. Januar 2023 / CH Media Video Unit / Melissa Schumacher

Welche Einreiseregeln gelten für Hunde, Katzen und Frettchen?

Katzen, Hunde und Frettchen unterliegen strengen Tollwut-Vorschriften. Wenn sie aus einem EU-Land einreisen, müssen über einen Heimtierausweis verfügen, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein – die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Ausreise verabreicht worden sein. Die Ausnahme bilden unter zwölf Wochen alte Tiere. Auch dürfen maximal nur fünf Haustiere mitgenommen werden. Die detaillierten Bestimmungen findest du auf der Webseite des BLVs.

Gelten für alle Länder die gleichen Regeln?

Je nach Reiseland gelten strengere Bedingungen – etwa in Albanien. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen unterteilt die Reiseziele in drei Zonen:

  1. EU-Länder (inklusive Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Nordirland, Norwegen, San Marino und der Vatikan)
  2. Drittländer mit geringem Tollwut-Risiko
  3. Drittländer mit hohem Tollwut-Risiko

Welche Regeln gelten für die Einreise aus einem Drittland?

Wer aus einem Drittland mit geringem Tollwut-Risiko in die Schweiz reist, muss die gleichen Bedingungen erfüllen wie aus einem EU-Land. Anders sieht es bei der Einreise aus einem Drittland mit hohem Risiko aus: Hier muss zusätzlich ein Antikörpertest in einem EU-anerkannten Labor gemacht werden. Der Test erfolgt über eine Blutentnahme.

Falls die Katze, der Hund oder das Frettchen mit einem direkten Flug in die Schweiz einreist, muss beim BLV zusätzlich eine Einfuhrbewilligung beantragt werden.

Wie finde ich heraus, welche Bedingungen für mein Ferienland gelten?

Erkundige dich direkt bei den Behörden deines Reiselands über die Vorschriften. Auf der Website des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gibt es ausserdem eine Tollwut-Länderliste.

Das Ganze klingt kompliziert – wo bekomme ich Hilfe?

Das BLV bietet einen Online-Test an, mit welchem du mit wenigen Klicks herausfinden kannst, was dein Haustier alles erfüllen muss, um wieder in die Schweiz einreisen zu können.

Immer mehr Menschen fliegen mit Tieren

Die Zahl der Tiere, die in der Quarantänestation übernachten müssen, ist laut BLV-Sprecherin Sarah Camenisch in den letzten Jahren gestiegen. Denn: «Immer mehr Menschen reisen mit Hunden und Katzen, teilweise auch illegal.» Camenisch nimmt die Halterinnen und Halter in die Pflicht. Sie sollten sich über die Regeln erkundigen. «So ersparen sie sich und ihren Tieren viel Stress und Kosten.»

Sowieso sind Reisen für Tiere eine grosse Belastung.

Deshalb: Überlege dir gut, ob du dein Haustier wirklich in die Ferien mitnehmen willst. Gerade, wenn wie bei Mia und ihrem Hund noch weitere Strapazen aufkommen. Mia hatte Glück: Der Bluttest kam negativ zurück und ihr Hund ist mittlerweile wieder mit der Familie vereint.

Hast du mit deinem Haustier schon etwas Ähnliches erlebt? Schreibs in die Kommentare!

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veröffentlicht: 27. Juli 2023 07:52
aktualisiert: 27. Juli 2023 07:52
Quelle: Today-Zentralredaktion

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