Gewinnt der Tech-Konzern, könnte es für Schweizer Apfel-Logos schwierig werden
In St.Gallen kommt es am Bundesverwaltungsgericht zum grossen Showdown zwischen dem US-amerikanischen Tech-Giganten und dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum.
Seit Donnerstag läuft die Verhandlung. Ein Entscheid zugunsten von Apple könnte weitreichende Folgen haben für hiesige Marken und Organisationen mit Bezug zu Äpfeln. Denn der Konzern will in der Schweiz das Bildnis eines Apfels als Marke schützen. «Der Begriff Apfel oder das Bild eines Apfels sind doch Allgemeingut. Sie sollten keinem Unternehmen gehören», sagt Jimmy Mariéthoz, Direktor des Verbands der Schweizer Obstproduzenten, zum «Landboten» (Bezahlartikel).
Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist gleicher Meinung und hat dem Konzern den Markenschutz zum Teil verweigert. Dagegen hat Apple Beschwerde eingereicht, weshalb sich das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen damit befassen muss. «Das IGE strebt eine Abweisung der Beschwerde an, was auch seiner bisherigen Argumentation entspricht», heisst es auf Anfrage von FM1Today.
Apple besitzt Rechte an Hunderten Marken
Konkret soll die «künstlerische Darstellung eines Apfels» in der Schweiz als Marke von Apple eingetragen werden, so der Wunsch des Tech-Giganten. Momentan ist es laut der Schweizer Markenschutzbehörde lediglich eine «naturgetreue Abbildung».
In der Schweiz hat der Konzern bereits die Rechte an hunderten von Marken schützen lassen, die das Wort «Apple» beinhalten. Verschiedene Versionen eines angebissenen Apfels sind ebenfalls geschützt.
Apple will das Apfelbildnis auf Ton- und Filmaufnahmen sowie auf Datenträgern für Ton und Film schützen lassen, schreibt der «Landbote». Das entspricht dem Markenschutz der Klasse 9. Das IGE will das nur bei einem Teil der Waren zulassen.
Urteil erst in einigen Monaten
Stellt sich das Bundesverwaltungsgericht auf die Seite von Apple, könnte das für Firmen oder Organisationen Konsequenzen haben, dessen Logo das Bildnis eines Apfels beinhalten. Damit würde es auch den Verband für Obstproduzenten treffen. Das Logo sei gemäss dem Direktor nicht geschützt.
Doch laut des Markenspezialisten Cyrill Rigamonti gebe es für ältere Zeichen ein sogenanntes Weiterbenützungsrecht. Bis in diesem Punkt rechtliche Klarheit herrscht, wird es aber noch eine Weile dauern. «Voraussichtlich wird in einigen Monaten das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gefällt», schreibt das IGE.
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