Nach Freistellung der Direktorin

Jetzt hagelt es Kritik für das Bürgerspital Solothurn

· Online seit 10.01.2023, 05:37 Uhr
Kurz vor den Festtagen stellte das Bürgerspital Solothurn seine Direktorin Karin Bögli per sofort frei – ohne offiziell zu informieren. Für diese Aktion erntet das Spital aus der Politik Kritik, von links bis rechts.
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Drei Jahre lang war Karin Bögli im Bürgerspital Solothurn als Direktorin angestellt. Doch kurz vor den Festtagen war Schluss. Recherchen von TeleM1 ergaben, was eigentlich nicht an die Öffentlichkeit hätte geraten dürfen: Bögli wurde am 19. Dezember freigestellt, ohne Information seitens Solothurner Spitäler AG.

Die heimliche Freistellung kommt auch für die Solothurner Politik überraschend. «Das Spital wird von der Öffentlichkeit finanziert. Wir haben gerade wieder Entschädigungen für Corona-Aufwendungen gesprochen», so Luzia Stocker, Präsidentin der Gesundheitskommission des Kantons Solothurn und SP-Kantonsrätin. Daher sei ein gewisses Interesse der Öffentlichkeit vorhanden, über die übergeordnete Führung des Spitals informiert zu sein. «Bei so etwas Gravierendem wie der Freistellung einer Direktorin, wäre es geschickter, offensiv zu kommunizieren.»

Gründe der Freistellung für Bögli nicht ersichtlich

Auch von rechter Seite stört man sich ab der heimlichen Freistellung. Stephanie Ritschard, Mitglied der Gesundheitskommission, sitzt für die SVP seit 2017 im Solothurner Kantonsrat. «Ich durfte bereits einige Abgänge mitverfolgen», erzählt sie. «Die Frage ist, ob es wirklich um die Leute geht, die gehen mussten, oder ob es mit dem Führungsstil des Verwaltungsrats oder des CEO zusammenhängt.» Dies stehe jedoch in den Sternen, da man ja nicht informiert werde.

Die Solothurner Spitäler AG haben auch am Montag nicht konkreter über die Hintergründe zur Freistellung von Karin Bögli informiert. Sie informierten lediglich, dass momentan die Frist zum rechtlichen Gehör laufe und die ehemalige Direktorin währenddessen freigestellt sei.

Karin Bögli indes erwähnte gegenüber TeleM1 telefonisch, dass sie ein unvollständiges Dossier, welches schwammige Formulierungen beinhalte, erhalten habe. Für sie sei noch immer nicht ersichtlich, weshalb sie freigestellt worden sei.

(lae)

veröffentlicht: 10. Januar 2023 05:37
aktualisiert: 10. Januar 2023 05:37
Quelle: BärnToday

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