Beim Raubtier handelt es sich um den gleichen Wolf, dem bereits im Kanton Bern mehrere Tiere zum Opfer fielen und gegen den der Kanton Bern am 19. Juli eine Abschussbewilligung erteilte, wie die Freiburger Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) am Mittwoch mitteilte. Insgesamt habe der Wolf auf beiden Kantonsgebiete 21 Schafe erlegt.
Mit der Abschussbewilligung soll verhindert werden, dass ein einzelner Wolf weitere Schäden an Nutztieren anrichtet. Der Bewilligungsperimeter beschränke sich auf einen Teil der Gemeindegebiete von Jaun und Plaffeien. Nur die professionellen Wildhüter des Kantons Freiburg dürfen den Abschuss vornehmen, wie es weiter hiess.
Gegen die Verfügung könne Beschwerde eingereicht werden. Dieser würde die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen werden.
(sda)