Bei Informationsbeschaffung

Schweizer Geheimdienst hat Rechtslage missverstanden

· Online seit 12.12.2022, 12:16 Uhr
Der Nachrichtendienst des Bundes hat zwischen 2015 und 2020 «nicht schuldhaft gegen Bestimmungen des Nachrichtendienstgesetzes» verstossen. Zu diesem Schluss kommt eine Administrativuntersuchung des Verteidigungsdepartements.
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Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) soll zwischen 2015 und 2020 Informationen beschafft haben, für die keine Genehmigungen vorlagen. Von den Massnahmen betroffen waren ausländische Angreifer, die Cyberangriffe gegen die Schweiz beziehungsweise Schweizer Interessen verübten.

Erfolgreiche Arbeit – auch dank unrechtmässiger Methoden

Laut dem Untersuchungsbericht ist unbestritten, dass die Arbeit des Cyber-Bereichs des NDB in den besagten Jahren sehr erfolgreich gewesen ist. Der Erfolg, darunter auch abgewehrte Cyberangriffe, beruhe aber unter anderem auch auf unrechtmässigen Beschaffungsmethoden.

So wurden etwa Informationen beschafft, die dem Fernmeldegeheimnis unterstehen. Solche Massnahmen sind gemäss dem Nachrichtendienstgesetz bewilligungspflichtig und nur mit Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichtes zulässig.

Die NDB-Direktion hatte die Aktivitäten nach ersten Meldungen über mögliche Unregelmässigkeiten eingestellt und Ende April 2021 vertiefte Abklärungen ausgelöst. Im Januar 2022 informierte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bundesrat und die Aufsichtsbehörden über die Erkenntnisse der NDB-internen Abklärung.

Zudem beauftragte VBS-Chefin Viola Amherd den ehemaligen Bundesrichter Niklaus Oberholzer mit einer Administrativuntersuchung.

Interne Kontrollmassnahmen haben versagt

Diese Administrativuntersuchung zeigt nun, dass der NDB nicht schuldhaft gegen Bestimmungen des Nachrichtendienstgesetzes verstossen hat, sondern die Rechtslage bei der Datenbeschaffung und -bearbeitung nicht erkannt hatte.

Die Mitarbeitenden seien davon ausgegangen, dass der NDB berechtigt sei, von jeder Person Meldungen entgegenzunehmen, solange die Auskunft freiwillig erfolge, was jedoch nicht der Fall sei. Insgesamt seien die Erwartungen an das Ressort Cyber des NDB hoch. Deshalb sei das Vorgehen zwar nicht gerechtfertigt, aber nachvollziehbar. Auch hätten interne Kontroll- und Aufsichtsmassnahmen versagt.

Der geheime Schlussbericht enthält verschiedene Empfehlungen im Hinblick auf das weitere Vorgehen. Amherd habe nun den NDB angewiesen, diese Empfehlungen zu prüfen und umzusetzen.

(joe/dak)

veröffentlicht: 12. Dezember 2022 12:16
aktualisiert: 12. Dezember 2022 12:16
Quelle: Today-Zentralredaktion

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