Schweiz

Wie ein Diät-Tee eine Schweizerin ins Gefängnis brachte

Wegen «geheimer Zutat»

Wie ein Diät-Tee eine Schweizerin ins Gefängnis brachte

01.09.2022, 22:04 Uhr
· Online seit 01.09.2022, 07:50 Uhr
Eine 27-jährige Schweizerin wollte mit appetithemmenden Tee ein Geschäft machen. Allerdings hat sie vergessen, das Heilmittelgesetz in ihren Plan zu integrieren.
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Der Vertrieb eines appetithemmenden Tees brachte eine heute 27-jährige Schweizerin für einen Tag in Untersuchungshaft. Der Tee enthielt den Wirkstoff Sibutramin, der laut des Heilmittelgesetzes einer Zulassungspflicht unterliegt. In der Folge ist die Frau im Mai 2022 wegen mehrfachen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz mit einem Strafbefehl zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt worden, wie die «Neue Zürcher Zeitung» schreibt. Da der Strafbefehl nicht angefochten wurde, ist er inzwischen rechtskräftig.

Im Oktober 2018 hatte die zu dem Zeitpunkt 23-Jährige den appetithemmenden Tee Esillaa in Deutschland im Internet bestellt und zwar zum Eigenverbrauch. So heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland. Weil das Produkt offenbar sehr gut bei ihr wirkte, bestellte sie anschliessend in Deutschland etwa 100 Schachten à 55 Euro. Sie wollte damit Interessierte in der Schweiz beliefern.

«Geheime Zutat» sei Basilikum

Gemäss ihres Instragram-Kanals enthielt der Tee auch eine «geheime Zutat». Die junge Frau fragte sogar beim Hersteller genauer nach der Zutat. Dieser gab ihr die mündliche Auskunft, dass es Basilikum sei. Sie erstellte ein Begleitschreiben für den Verkauf des Produkts und einen neuen Instagram-Account, über den sie den Tee feilbot. Zumindest bis im Juli 2019.

Die eingehenden Bestellungen sollen per Whatsapp abgewickelt worden sein, das Geld liess sie sich auf ein Postkonto überweisen, heisst es weiter. Pro Schachtel Tee soll sie einen Verkaufsgewinn zwischen 15 und 20 Franken erzielt haben. Sie bestellte immer mehr Schachteln und brachte insgesamt 42'500 Euro Bargeld direkt nach nach Deutschland, heisst es weiter. Als Deliktzeitraum gilt Oktober 2018 bis Juli 2019. Im Dezember 2019 verbrachte die Frau dann einen Tag in Untersuchungshaft.

Denn es wurde festgestellt, dass der Tee den Wirkstoff Sibutramin enthält und dieser untersteht dem Heilmittelgesetz. Sibutramin wurde jahrelang als Appetitzügler zur Reduktion von starkem Übergewicht verwendet. Mittlerweile wurden aber Sibutraminhaltige Arzneimittel in allen Industrieländern vom Markt genommen wegen zu starken Nebenwirkungen. Auch auf der Website von Swissmedic sind aktuell mehrere Warnungen vor solchen Tees aufgeschaltet.

Rabatt von 100 Franken 

Im Strafbefehl steht auch explizit, dass der Nachweis dafür, dass durch die Abgabe des Tees die Gesundheit von Menschen gefährdet worden sei, nicht habe erbracht werden können. Vorsatz sei hier nicht nachzuweisen. Jedoch konnte die Frau keine Bewilligung zur Abgabe des Produkts vorweisen. In der Schweiz unterliegt Sibutramin zudem einer Zulassungspflicht.

Die Staatsanwaltschaft legt der Frau nur fahrlässiges Handeln und eine «pflichtwidrige Unvorsichtigkeit» zur Last. Weil sie bereits einen Tag in Haft war, erhielt die Frau einen Rabatt von 100 Franken auf die Busse. Demnach muss sie 1900 Franken bezahlen. Hinzu kommen allerdings noch 2100 Franken Kosten für ein Gutachten und 600 Franken Gebühren, so dass die Verurteilte einen Betrag von 4600 Franken abliefern muss.

(sib)

veröffentlicht: 1. September 2022 07:50
aktualisiert: 1. September 2022 22:04
Quelle: ZüriToday

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