Banker-Prozess

Zürcher Obergericht kippt Urteil von Ex-Raiffeisen-Chef Vincenz

20.02.2024, 19:42 Uhr
· Online seit 20.02.2024, 08:56 Uhr
Vor zwei Jahren wurde der Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz schuldig gesprochen. Er soll sich an Firmen beteiligt haben und dies nicht offengelegt haben. Dieses Urteil wurde am Dienstag revidiert.

Quelle: Archivbeitrag: «Zürcher Obergericht kippt Urteil von Ex-Raiffeisen-Chef Vincenz» / ZüriNews vom 20. Februar 2024 19:38

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Pierin Vincenz, Ex-Raiffeisen-Chef, und zahlreichen weitern Beschuldigten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, sich an Firmen beteiligt zu haben und diese Beteiligung nicht offengelegt zu haben.

Verfahrensfehler schuld an Urteilsaufhebung

Der Ex-Banker wurde schuldig gesprochen und zu hohen Strafen verdonnert. Das Obergericht hebt das Urteil aufgrund schwerwiegender Verfahrensfehler auf, wie in einer Medienmitteilung des Obergerichts des Kantons Zürich zu lesen ist.

In dem Strafverfahren seien zentrale Ansprüche auf rechtliches Gehör verletzt worden. «Der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren gilt für alle Beschuldigten. Unabhängig von deren Bekanntheit oder der Grösse und Komplexität des Falle», schreibt das Gericht weiter.

Vermögenswerte bleiben sichergestellt

«Die Staatsanwaltschaft wird die Verfahrensmängel zu beheben und anschliessend beim Bezirksgericht Zürich eine neue Anklage zu erheben haben», so das Gericht.

Pierin Vincenz sollen nun unter anderem 35'000 Franken Entschädigung zugesprochen werden. Bei der erfolgten Rückweisung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen rein technischen Entscheid: Zur Frage von Schuld oder Unschuld äussert sich das Zürcher Obergericht in seinem Beschluss nicht. Die Vermögenswerte bleiben denn auch vorerst weiterhin sichergestellt.

Mit den im Raum stehenden Vorwürfen inhaltlich auseinandersetzen wird sich - sofern und nachdem eine neue Anklage eingegangen ist - dann erneut das Bezirksgericht in erster Instanz.

Diese Zusatzrunde dürfte, auch wenn sie einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bezüglich einer allfälligen Verjährung von Delikten keine Rolle spielen. Liegt ein erstinstanzliches Urteil vor, kann der darin beurteilte Sachverhalt nicht mehr verjähren. Und auch wenn dieses erste Urteil später aufgehoben wird, beginnt die Frist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht erneut zu laufen, wie das Obergericht in seinem Beschluss festhält.

Das sagt die Staatsanwaltschaft

Bei der Zürcher Staatsanwaltschaft war der Beschluss des Obergerichts am Dienstag zunächst noch nicht offiziell eingegangen, wie es auf Anfrage heisst. «Entsprechend können wir ihn weder analysieren noch kommentieren.»

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Das Bezirksgericht Zürich hatte 2022 Vincenz und dessen Geschäftspartner unter anderem wegen Betrugs und mehrfacher Veruntreuung mit Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten beziehungsweise vier Jahren bestraft. Drei weitere Beschuldigte wurden zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Eine weitere Person wurde freigesprochen, das Verfahren gegen eine weitere wurde eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Raiffeisen-Chef und seinem Kompagnon insbesondere vor, dass sie sich heimlich an Firmen beteiligt und danach dafür gesorgt hatten, dass diese Unternehmen unter anderem durch die Raiffeisen-Bank aufgekauft wurden. Dabei sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben, hiess es in der Anklageschrift.

(roa/sda)

veröffentlicht: 20. Februar 2024 08:56
aktualisiert: 20. Februar 2024 19:42
Quelle: ZüriToday

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