Bundesgericht

Höhe der Nachsteuern der Bieler Tissot Arena festgelegt

· Online seit 19.04.2023, 13:08 Uhr
Die als Dienststelle der Gemeinde Biel organisierte Tissot Arena muss für die Zeit von Juli 2015 bis Ende 2017 Mehrwertsteuern in der Höhe von rund 4,8 Millionen Franken nachzahlen.
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Hinzu kommen die Verzugszinsen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) verlangte fast sechs Millionen Franken, blitzte damit aber vor Bundesgericht ab.

Die von der ESTV verlangte höhere Nachsteuer ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Bemessung von Beiträgen, die der Arena von der Gemeinde Biel gutgeschrieben wurden. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Entgegen der Sicht der ESTV handelt es sich bei diesen Beträgen um Einlagen und nicht um Subventionen. Mittelflüsse zwischen Dienststellen des gleichen Gemeinwesens oder zwischen einer Dienststelle und seinem «Muttergemeinwesen» sind keine Subventionen, schreibt das Bundesgericht. Eine Kürzung bei den Vorsteuerabzügen sei deshalb nicht zulässig.

Bestehende Rechtspraxis

Es verweist dabei auf ein Urteil vom November vergangenen Jahres, in dem es um eine vergleichbare Konstellation ging. Das höchste Schweizer Gericht sieht keinen Anlass, von dieser Rechtspraxis abzuweichen.

Subventionen würden sowohl nach der Subventionsgesetzgebung als auch im gewöhnlichen Sprachgebrauch voraussetzen, dass die fraglichen Mittel den Kreislauf jenes Gemeinwesens verlassen, das die Beträge aufwendet.

(sda/fho)

veröffentlicht: 19. April 2023 13:08
aktualisiert: 19. April 2023 13:08
Quelle: BärnToday

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