Rechtslage

Kann ein Gutschein eigentlich ablaufen? Das sind deine Rechte

26.12.2023, 12:14 Uhr
· Online seit 26.12.2023, 12:00 Uhr
Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk zu Weihnachten oder Geburtstag. Doch so toll sie auch sind, oft werden sie im Portemonnaie oder in den Geschenkkarten vergessen und erst viel später wiedergefunden. Das sind eure Rechte, wenn der Gutschein dann doch schon abgelaufen ist.
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Wie lange ist ein Gutschein in der Regel überhaupt gültig?

Je nach Forderung beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist fünf oder zehn Jahre (Obligationenrecht Art. 127 und 128). Diese gesetzlichen Fristen gelten dann, wenn auf dem Gutschein kein Ablaufdatum angegeben ist.

Fünf Jahre: Gutscheine für kleinere Waren wie Spielsachen, Kleider, Bücher, Lebensmittel und Restaurantbesuche.

Zehn Jahre: Gutscheine für Reisen, Hotelübernachtungen, Wellnesseintritte oder Kinobesuche.

Was, wenn der Gutschein ein Ablaufdatum besitzt?

Viele Geschäfte behalten sich das Recht vor, auf ihren Gutscheinen ein Ablaufdatum zu vermerken und so die Verjährungsfrist zu verkürzen. Ob dies rechtlich korrekt ist, ist umstritten. Bei Juristen besteht überwiegend die Lehrmeinung, dass Gutscheine dem Obligationenrecht unterliegen und die Verjährungsfrist nicht einfach so verkürzt werden kann. Wer auf die gesetzliche Frist bestehen will, müsste gegen den Geschäftsinhaber klagen. Dieser Aufwand lohnt sich bei einem Gutschein oftmals nicht.

Was tun, wenn der Gutschein abgelaufen ist?

Der Konsument sollte versuchen, den Gutschein im Geschäft einzulösen. Er kann auf die Kulanz des Ladenbesitzers hoffen. Der Konsumentenschutz rät auf seiner Website: «Pochen Sie beim jeweiligen Unternehmen auf die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern diese noch nicht abgelaufen sind.»

Kann ich meinen Gutschein gegen Geld eintauschen?

Die Gutscheinverkäufer sind nicht dazu verpflichtet. Wie bei jedem anderen Vertragsabschluss kann auf Kulanz des Verkäufers gehofft werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, den Gutschein weiterzuschenken oder zu verkaufen. Nur bei Gutscheinen, die persönlich adressiert oder nicht übertragbar sind, ist dies nicht möglich.

(red.)

veröffentlicht: 26. Dezember 2023 12:00
aktualisiert: 26. Dezember 2023 12:14
Quelle: FM1Today

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