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Berner Regierung will Gelder an katholische Kirche nicht sistieren

Missbrauch

Berner Regierung will Gelder an katholische Kirche nicht sistieren

05.02.2024, 14:11 Uhr
· Online seit 05.02.2024, 13:08 Uhr
Der Berner Regierungsrat will die Zahlungen des Kantons an die römisch-katholische Kirche nicht sistieren. Dafür gibt es aus seiner Sicht weder eine Notwendigkeit noch eine Rechtsgrundlage.
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Das schreibt der Regierungsrat in seiner am Montag publizierten Antwort auf einen Vorstoss im Grossen Rat. Der Grünliberale Tobias Vögeli hatte die Motion im vergangenen September eingereicht, nachdem eine Untersuchung der Universität Zürich 1002 Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche dokumentiert hatte.

Vögeli forderte eine Sistierung sämtlicher Zahlungen, bis ein umfassendes Konzept vorliege, das mögliche Übergriffe innerhalb der katholischen Kirche des Kantons Bern in den letzten Jahrzehnten aufarbeite und in Zukunft verhindere. Über die Freigabe der sistierten Gelder solle anschliessend der Grosse Rat entscheiden.

Die Berner Regierung empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Der Kanton leiste Zahlungen einerseits für die Entlohnung der Geistlichen und anderseits für Leistungen, welche die Landeskirchen im gesamtgesellschaftlichen Interesse in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur leisteten. Eine Sistierung von Beiträgen sei weder im Landeskirchen- noch im Staatsbeitragsgesetz vorgesehen.

Zudem habe die katholische Kirche bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Missbrauchsfälle aufzuarbeiten. Unter anderem habe sich die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern verpflichtet, den Zugang für Forschende und für die Strafverfolgungsbehörden zu ihren Archiven zu gewährleisten.

Das Nötige getan

Weiter verfüge das Bistum Basel, zu dem der Kanton Bern gehört, über eine unabhängige juristische Koordinationsperson. Diese nehme Meldungen über Missbräuche entgegen und kümmere sich um die weiteren Schritte. Zudem habe das Bistum in den letzten Jahren ein adäquates Konzept zur Prävention von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld entwickelt.

Die getroffenen Massnahmen könnten das immense Leid nicht wieder gut machen, räumt der Regierungsrat ein. Sie seien aber geeignet, künftige Übergriffe möglichst zu verhindern.

«Tadelloser Leumund»

Bereits erfüllt sind laut Regierungsrat die Forderungen einer weiteren Motion von Claudine Esseiva (FDP). Grossratsmitglieder aus fast allen Fraktionen haben den Vorstoss mitunterzeichnet. Verlangt wird unter anderem, dass bei der Anstellung von Geistlichen eine von der Kirchgemeinde unabhängige Leumundsprüfung erfolgt.

Schon heute sei ein tadelloser Leumund nötig, schreibt die Regierung. Im Bistum Basel würden dazu ein Auszug aus dem Strafregister sowie Referenzen eingeholt. Und seit 2016 werde bei einem Zuzug aus einem anderen Bistum eine schriftliche Unbedenklichkeitserklärung des bisherigen Vorgesetzten verlangt.

Der Kanton Bern könne seine Verantwortung in Bezug auf Anstellung, Ausbildung und die Aufbereitung von Missständen mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen wahrnehmen, schreibt der Regierungsrat. Er sehe deshalb keine Bedarf zur Anpassung des Landeskirchengesetzes.

(sda)

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veröffentlicht: 5. Februar 2024 13:08
aktualisiert: 5. Februar 2024 14:11
Quelle: BärnToday

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