Ehefrau hat Mann erstochen – Antrag auf stationäre Massnahme eingereicht
Die Tat schockte im Sommer 2022 die Schweiz: Der Gemeindepräsident von Lauterbrunnen wurde von seiner Ehefrau im Streit erstochen. Kurz nach der Tat wurde die Frau verhaftet und gab die Tat zu. Nun teilt die regionale Staatsanwaltschaft Oberland mit, dass ein Antrag auf eine Massnahme für ein Verfahren bei schuldunfähigen Personen eingereicht wurde. Der Antrag auf eine stationäre Massnahme stütze sich auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten.
Gemäss Strafgesetzbuch ist schuldunfähig, wer «zur Zeit der Tat nicht fähig [war], das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln». Das Gericht mildert die Strafe, wenn der Täter oder die Täterin nur teilweise fähig war, das Unrecht der Tat einzusehen.
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird ein Prozess vor dem Regionalgericht Oberland stattfinden. Der Gerichtstermin steht indes noch nicht fest.
(dak/pd)
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