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In Biel entscheidet die Polizei, wer Strassenmusik machen darf

Viele fallen durch

In Biel entscheidet die Polizei, wer Strassenmusik machen darf

10.05.2023, 17:42 Uhr
· Online seit 10.05.2023, 16:02 Uhr
In Biel müssen Personen, welche auf öffentlichem Grund Strassenmusik machen wollen, zuerst bei der Gewerbepolizei vorspielen. Diese entscheidet dann, ob die Person auftreten darf oder nicht. In der Stadt Bern ist dieses Prozedere kein Thema.
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In Winterthur meldete sich letztes Jahr ein Strassenmusiker bei der Ombudsstelle, weil er von der Polizei aufgefordert worden war, etwas vorzuspielen, um die Bewilligung für das Musizieren auf öffentlichem Grund zu erhalten. Die Ombudsstelle kritisierte diese Regelung, worauf die Stadtpolizei beschloss, die Strassenmusikerinnen und -musiker künftig nicht mehr zum Probespielen vorzuladen.

In Biel wird diese Regel seit 20 Jahren durchgesetzt. Um eine Bewilligung für das Musizieren auf öffentlichem Grund zu erhalten, müssen Strassenmusikantinnen und -musikanten bei der Gewerbepolizei ihre «spielerische Fertigkeit, die Vielfältigkeit ihres Repertoires und ihre technische Ausstattung» unter Beweis stellen, wie die Stadt Biel auf ihrer Website schreibt.

Mitarbeitende mit Musik-Kenntnissen

«Damit kann überprüft werden, ob ihr Spiel den Bestimmungen des Ortspolizeireglements entspricht und keine nicht zulässigen Immissionen verursacht. Es geht darum festzustellen, ob die Darbietungen für die Umgebung des jeweiligen Spielortes zumutbar erscheinen», sagt André Glauser, Leiter Abteilung Öffentliche Sicherheit der Stadt Biel auf Anfrage. Die Gewerbepolizei Biel verfügt dabei durchaus über Teammitglieder mit Musik-Verständnis, wie Glauser versichert: «Ja, wir haben bei der Gewerbepolizei Mitarbeitende, die selber musizieren.»

Die künstlerische Freiheit sei zentral und soll möglichst nicht eingeschränkt werden, so Glauser. «Wenn die künstlerische Freiheit jedoch in Konkurrenz mit den Bestimmungen des Ortspolizeireglements gerät und die Musik als zu laut erscheint, muss die künstlerische Freiheit zu Gunsten der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zurückstehen.»

Mehr als ein Drittel abgelehnt

Im vergangenen Jahr spielten 23 Personen bei der Gewerbepolizei vor. Acht Personen erhielten keine Bewilligung, was mehr als einem Drittel entspricht. André Glauser erklärt: «Diejenigen, die ihr Instrument beherrschen, spielen gerne vor und diejenigen, bei welchen dies nicht der Fall ist, sind manchmal etwas verkrampft.» In seltenen Fällen merke man, dass sich jemand beim Spielen nicht wohl fühle. Eine der Redaktion bekannte Strassenmusikerin erhielt aber auch ohne Vorspiel eine Bewilligung, um in den Strassen Biels zu musizieren.

Für die Stadt Bern kommt eine solche Handhabung beim Thema Strassenmusik nicht in Frage. «Bei uns ist das kein Thema. Wir haben das nie in Betracht gezogen», meint Dominique Steiner, Sektionsleiterin bei der Orts- und Gewerbepolizei Bern. In Bern braucht es für Auftritte mit bis zu zwei Personen nicht einmal eine Bewilligung. Es sind jedoch keine Trommeln oder sonstigen lauten Instrumente und keine Verstärker erlaubt.

veröffentlicht: 10. Mai 2023 16:02
aktualisiert: 10. Mai 2023 17:42
Quelle: BärnToday

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