Prozess

Mann erhält 20 Jahre Haft für den Mord an seiner Frau

29.11.2023, 14:55 Uhr
· Online seit 29.11.2023, 11:32 Uhr
Ein afghanischer Staatsangehöriger ist am Mittwoch vom Regionalgericht in Biel wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er stach im Beisein der fünf Kinder des Paares 165 Mal auf die Frau ein. Der Ehemann handelte aus Eifersucht.
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Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verhängte zudem einen Landesverweis für 15 Jahre. Zum Mord kam es 2022 in einer Unterkunft für Asylsuchende im bernischen Büren an der Aare. Das 38-jährige Opfer, ebenfalls afghanische Staatsangehörige, hatte den Wunsch geäussert, sich von ihrem Ehemann zu trennen.

Das Vorgehen sei unglaublich feige und niederträchtig, sagte Gerichtspräsidentin Marguerite Ndiaye. Zudem sei keine Reue vorhanden gewesen. Das Gericht hob hervor, dass der Angeklagte mehrere abenteuerliche Versionen der Ereignisse erzählt hatte. Die Aussagen der Kinder, die Zeugen des Mordes waren, waren hingegen gemäss der Gerichtspräsidentin glaubwürdig.

Aussagen der Kinder

Bei der Urteilsfindung stützte sich das fünfköpfige Richtergremium auf die Aussagen der ältesten Kinder, die Zeugen der gesamten Szene waren. «Das Gericht kann nur den Aussagen der Kinder glauben», sagte Richterin Ndiaye. Die Aussagen der Kinder würden durch die Aussagen von drei Asylbewohnern des Zentrums bestätigt.

Im Gegensatz dazu seien die Aussagen des Angeklagten, der sich in Dari ausdrückte, schwer nachzuvollziehen und teilweise sogar «abenteuerlich». «Er hat fünf bis sechs Versionen der Fakten vorgestellt», hielt die Präsidentin fest. Nur seine einzige DNA sei am Griff des Brotmessers gefunden worden.

Der Angeklagte hatte sich bei den Stichen mit dem Messer schwer an den Händen verletzt, wobei seine Hände am Griff und an der Klinge abrutschten. Erst als er die Waffe aufgrund seiner eigenen Verletzungen nicht mehr halten konnte, habe er aufgehört, auf seine Frau einzustechen.

Das Richtergremium glaubte jedoch nicht, dass die Tat vorsätzlich war. Das Brotmesser war mehrere Wochen zuvor gekauft worden und der Angeklagte hätte sich ein geeigneteres Messer besorgt. Das Gremium hält es jedoch für erwiesen, dass der Streit aufgrund des Scheidungswunsches der Ehefrau ausbrach.

Urteil entspricht der Anklageschrift

Das Gericht folgte somit dem Plädoyer des Staatsanwalts, der eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren forderte. Hingegen verwarf es die These der Verteidigung, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe, ohne die Person identifizieren zu können, gegen die er sich in der Nacht angeblich verteidigt hatte und bei der es sich um seine Ehefrau handelte.

Die Familie war aus Afghanistan geflohen und 2019 in Griechenland angekommen. Anschliessend reiste sie in die Schweiz, um Asyl zu beantragen. Die Familie erhielt einen negativen Entscheid.

(sda/mj)

veröffentlicht: 29. November 2023 11:32
aktualisiert: 29. November 2023 14:55
Quelle: 32Today

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