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Nein-Komitee warnt vor dringlicher Gesetzgebung im Kanton Bern

Kantonale Abstimmung

Nein-Komitee warnt vor dringlicher Gesetzgebung im Kanton Bern

· Online seit 19.02.2024, 15:14 Uhr
Der Kanton Bern braucht keine dringliche Gesetzgebung, sie schwächt den Souverän und schädigt die Demokratie: Mit diesen Argumenten wirbt ein Komitee für ein Nein in der Abstimmung vom 3. März.
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Das überparteiliche Komitee «Notrecht-Nein» besteht nach eigenen Angaben aus der Jungen SVP Bern, den Schweizer Demokraten und wird angeführt von den Verfassungsfreunden und Mass-Voll. Die beiden Organisationen sind im Kampf gegen Corona-Massnahmen bekanntgeworden.

Der Kanton Bern habe keine neuen Aufgaben bekommen, die solch massive Eingriffe in die Grundrechte rechtfertigten, sagte Kampagnenleiter Franz Böni von Mass-Voll am Montag vor den Medien. Wo Notrecht hinführe, zeige sich auf Bundesebene, wo dringliches Recht inzwischen inflationär angewendet werde.

Im Kanton Bern sollten alle als dringlich deklarierten Gesetze zwar innert sechs Monaten dem Volk vorgelegt werden. Doch in diesen sechs Monaten könne eine unbedachte Bestimmung viel Unheil anrichten. Für wirklich dringende Anliegen gebe es bereits heute ausreichende gesetzliche Grundlagen.

«Willkür-Werkzeug»

Die frühere SVP-Grossrätin Sabina Geissbühler-Strupler fragte sich, an welche dringlichen Massnahmen die Befürworter des Gesetzes denken würden. Naturkatastrophen wie der Bruch einer Staumauer könnten es nicht sein, dafür gebe es eine funktionierende Katastrophenorganisation.

Die Bedrohung der äusseren Sicherheit oder eine Pandemie könnten auch nicht gemeint sein, dafür sei der Bund zuständig. Es komme nicht von ungefähr, dass in der Abstimmungsbotschaft keine konkreten Beispiele genannt würden.

Urs Ramseier von den Verfassungsfreunden bezeichnete Notrecht als unnötige Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger. Es sei gefährlich, den Berner Politikern ein solches «Willkür-Werkzeug» in die Hand geben.

Zweidrittels-Mehrheit

Heute tritt im Kanton Bern ein Gesetz erst in Kraft, wenn kein Referendum zustande kommt oder wenn es in einer Volksabstimmung angenommen wird.

Doch manche Gesetze duldeten keinen Aufschub, machen Regierung und Parlament geltend. Das habe sich während der Pandemie gezeigt. Für die sofortige Inkraftsetzung bräuchte es eine Zweidrittels-Mehrheit im Grossen Rat.

(sda)

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veröffentlicht: 19. Februar 2024 15:14
aktualisiert: 19. Februar 2024 15:14
Quelle: BärnToday

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