Grosser Rat

Regierung soll bis 2024 weiteren Corona-Bericht vorlegen

06.02.2023, 13:27 Uhr
· Online seit 06.02.2023, 11:24 Uhr
Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates will das Krisenmanagement des Kantons Bern verbessern, obwohl dieses im interkantonalen Vergleich gute Noten erhält.
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Der Berner Regierungsrat soll bis Anfang 2024 in einem Bericht darlegen, wie er das Krisenmanagement konkret verbessern will. Das fordert die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates, wie sie am Montag mitteilte.

Sie hat den Expertenbericht unter die Lupe genommen, der sich mit dem Krisenmanagement im Kanton Bern während der Corona-Pandemie befasste. Der Bericht wurde im vergangenen September veröffentlicht. In der kommenden März-Session wird er vom Grossen Rat beraten.

Die Experten gaben dem Kanton Bern im interkantonalen Vergleich insgesamt gute Noten. Das nimmt auch die GPK zur Kenntnis. Sie fragt sich allerdings, warum der Regierungsrat all jene Massnahmen nicht evaluieren liess, die der Kanton Bern abweichend von den Vorgaben des Bundes getroffen hatte.

15-Personen-Regel unzulässig

Dazu gehörten laut GPK der Abbruch der Reihentests an Schulen, das Verbot des Unterschriftensammelns sowie die besonders strikte Beschränkung der Demo-Teilnehmerzahlen. Die 15-Personen-Regel, die im Kanton Bern zeitweise galt, war vom Bundesgericht nachträglich für unzulässig erklärt worden.

Die Experten gaben dem Regierungsrat insgesamt sieben Empfehlungen ab, wie er das Krisenmanagement optimieren könnte. Vier davon hat die Regierung aufgenommen und die zuständigen Direktionen beauftragt, Massnahmen zu ergreifen - dies allerdings ohne zeitliche Vorgabe.

Neues Konzept

Die GPK möchte mit einer Planungserklärung sicherstellen, dass der Regierungsrat der Kommission Anfang 2024 über die Umsetzung der erteilten Aufträge schriftlich Bericht erstatten muss. Die Regierung hatte unter anderem angekündigt, ein Konzept für intensivere Übungen und Schulungen ausarbeiten zu lassen.

Weiter sollen Optimierungen in der Krisenvorsorge geprüft werden. Dabei geht es etwa um den Einbezug der Gemeinden und Regierungstatthalterämter.

(sda/pfl)

veröffentlicht: 6. Februar 2023 11:24
aktualisiert: 6. Februar 2023 13:27
Quelle: sda

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