Beschwerde abgewiesen

Sicherheitsfirma darf in Thun weiterhin nach Namen fragen

· Online seit 18.01.2024, 10:09 Uhr
Das Personal eines privaten Ordnungsdienstes in Thun darf Personen, die sich fehlbar verhalten, weiterhin nach ihrem Namen fragen. Das Regierungsstatthalteramt hat eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen diese Praxis abgewiesen.
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Gemeinden im Kanton Bern können, gestützt auf das Polizeigesetz, Aufgaben im Bereich Prävention an private Organisationen übertragen. Die Stadt Thun macht von diesem Recht seit längerem Gebrauch und hat die private Berner Hunde-Security mit dem nächtlichen Ordnungsdienst in der Innenstadt betraut.

Dass Hunde-Security-Mitarbeitende Personen, die sich nicht korrekt verhalten, nach ihrem Namen fragen können, stiess der langjährigen SP-Stadträtin Alice Kropf sauer auf. Private Sicherheitsfirmen dürften keine Identitäten feststellen, war sie der Ansicht.

Der Gemeinderat stellte sich auf den Standpunkt, dass privaten Ordnungsdiensten ein sogenanntes «Jedermannsrecht» zukomme. Will heissen: Nach dem Namen einer Person fragen darf jedermann. Die Antwort ist jedoch freiwillig.

Keine Verwechslungsgefahr

Das Thuner Regierungsstatthalteramt stützte nun die Argumentation der Stadt und sieht keinen Anlass für ein aufsichtsrechtliches Verfahren. Die Stadt hält an ihrer bisherigen Praxis fest, wie sie am Donnerstag mitteilte. Eine Verwechslungsgefahr zwischen der privaten Security und der Polizei, die in der Anzeige moniert wurde, besteht gemäss Regierungsstatthalterin kaum.

«Der Einsatz des Ordnungsdienstes hat sich bewährt und wird von der Bevölkerung und den Geschäftsleuten geschätzt», wird Gemeinderätin Eveline Salzmann (SVP) in der Mitteilung zitiert.

Die Auftragsvergabe der Stadt Thun an die Berner Hunde-Security sei zudem an strenge Anforderungen geknüpft, betont der Gemeinderat. So habe die Stadt etwa 2015 bei tatsächlichen Missständen korrigierend eingegriffen und die Zusammenarbeit mit einem anderen Sicherheitsdienst beendet.

«Der Gemeinderat schaut weiterhin genau hin. Ein guter Gradmesser sind zum Beispiel die positiven Rückmeldungen der Kantonspolizei und der Bar- und Clubbesitzerinnen und -besitzer», führte Salzmann aus. Zudem seien bei der Stadt keine Reklamationen gegen die Berner Hunde-Security eingegangen, auch nicht von Direktbetroffenen.

(sda/raw)

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veröffentlicht: 18. Januar 2024 10:09
aktualisiert: 18. Januar 2024 10:09
Quelle: BärnToday

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