10'000 Franken Busse

Steuererklärung nicht einreichen? Das kann teuer werden

12.03.2024, 09:18 Uhr
· Online seit 26.02.2024, 07:28 Uhr
Bald ist es wieder so weit: Die reguläre Frist zur Einreichung der Steuererklärung läuft ab. Wenn du keine Verlängerung eingibst und die Mahnungen ignorierst, kann es teuer werden. Besser du erledigst es gleich und mit unseren Tipps kannst du einiges bei den Steuern sparen.
Anzeige

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist für viele ein jährlich wiederkehrender Graus. Trotzdem muss es gemacht werden. Denn wenn du die Steuererklärung versäumst, kann es teuer werden. Grundsätzlich kannst du auch eine Verlängerung beantragen. Diese ist je nach Kanton verschieden. Verlängerst du die Frist nicht und reichst deine Steuererklärung verspätet ein, musst du im Kanton Bern eine Mahnung von 60 Franken zahlen.

Falls du die Steuererklärung auch danach nicht einreichst, wird's richtig teuer. Das Steueramt schätzt dann nämlich das Einkommen und die Steuerpflicht nach pflichtgemässem Ermessen ein.

Bis zu drei Jahre Gefängnis bei Steuerbetrug

«Eine Verletzung von Verfahrenspflichten begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig trotz Mahnung die Steuererklärung oder die dazu verlangten Beilagen nicht einreicht oder eine Bescheinigungs-, Auskunfts- oder Meldepflicht nicht erfüllt. Die Busse beträgt in diesen Fällen bis zu CHF 1'000, in schweren Fällen und bei einem Rückfall bis zu CHF 10’000», mahnt der Kanton Bern auf seiner Webseite.

Lügen solltest du bei der Steuererklärung auch auf keinen Fall. Denn liegt Steuerbetrug vor, kannst du wegen Steuerhinterziehung und zusätzlich wegen Steuerbetrugs bestraft werden. Der Kanton schreibt: «Einen Steuerbetrug begeht, wer zum Zwecke einer Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden (wie Geschäftsbücher, Lohnausweis usw.) zur Täuschung gebraucht.» Es drohen neben Geld- auch Freiheitsstrafen.

Mit diesen Tipps kannst du bei deinen Steuern sparen

Wenn du dir dann auch noch ein wenig Zeit für das Ausfüllen der Steuererklärung nimmst, kannst du mit Steuerabzügen auch einiges sparen. Wir haben mit Cindy Zünd, Treuhänderin bei GMTC-Treuhand & Consulting AG und Lehrperson der Migros Klubschule im Kurs «Steuererklärung ausfüllen» gesprochen und die wichtigsten Antworten auf deine Steuerfragen eingeholt.

Zuerst sollte die Kurzwegleitung der Steuerverwaltung des Wohnkantons überprüft werden. Auf einer A4-Seite findet man dort alle Pauschalabzüge, welche ohne Nachweis abgezogen werden können.

Vorsorge

Ein grosser Sparpunkt ist die Vorsorge. Einzahlungen in die Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse, also der 2. Säule, können vollumfänglich von den Steuern abgesetzt werden. Laut der Treuhänderin ist dabei aber wichtig, dass man nicht in einem Jahr den vollen Betrag absetzt und im nächsten keinen.

Wenn man aufgrund der Liquidität nicht jedes Jahr den vollen Betrag in die Vorsorge stecken kann, sei es aufgrund der Progression besser, über mehrere Jahre einen tieferen Betrag abzusetzen, als nur in einem Jahr den Höchstbetrag einzuzahlen.

Weiterbildung

Aus- und Weiterbildungskosten können abgezogen werden, wenn sie zukünftig den Lebensunterhalt finanzieren. Hobbykurse wie Koch- oder Tanzkurse zählen nicht.

Zusätzlich können auch Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten sowie Kosten für Kursmaterialien wie beispielsweise Schulbücher abgezogen werden.

ÖV

Falls du mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit oder Weiterbildung fährst, kannst du neben den Kosten fürs Billett auch noch einen Pauschalbetrag von 700 Franken fürs Velo abziehen, mit dem du zum Bahnhof fährst.

Liegenschaften

Auch mit Liegenschaftsunterhalt können viele Steuern gespart werden. Alle Arbeiten am Eigenheim, welche werterhaltend sind, können dabei in Abzug gebracht werden. Es gibt einen Pauschalabzug, welcher immer in Abzug gebracht werden kann.

Wenn die realen Unterhaltsarbeiten diese Pauschale aber überschreiten, sollten sie aufgeführt und mit Belegen nachgewiesen werden. Wenn man die Pauschale überschreitet, macht es auch Sinn, im selben Jahr noch kleinere Arbeiten durchführen zu lassen.

Achtung: Wenn man grosse Liegenschaftsunterhaltsarbeiten plant, welche die Pauschale bei weitem überschreiten, wie beispielsweise den Umbau der Küche und des Bades, dann macht es Sinn, dies auf zwei Jahre aufzuteilen. So können in zwei Jahren höhere Beträge abgezogen und somit Steuern gespart werden, was laut Zünd aufgrund der Progression ratsam ist.

Wie gehen Steuererklärungsanfänger am besten vor?

Cindy Zünd hat für Steueranfänger folgendes Motto «sammeln, ausfüllen, einreichen, bezahlen». Am besten lege man sich am 1. Januar ein Mäppli an, in dem alle Belege für die Steuererklärung gesammelt werden. Eine Checkliste schafft zusätzliche Struktur. Ausserdem kann man die Daten aus der Steuererklärung im Vorjahr ins Programm übertragen, so sind alle gemachten Angaben ersichtlich.

Beim Ausfüllen der Steuererklärung kann man sich vom Programmassistenten durch die Steuererklärung führen lassen. Blindlings sollte man das aber nicht tun, sondern aktiv mitlesen – bestenfalls lernt man noch etwas dabei. Ausserdem sei es wichtig, die erste Steuererklärung von jemandem kontrollieren zu lassen, der mehr Erfahrung damit hat.

Einreichen muss man die Steuererklärung dann fristgerecht mit allen Belegen. Schafft man es nicht bis zum 15. März, sollte man unbedingt eine Fristverlängerung beantragen. Zu spätes Einreichen wird gemahnt und es können Mahnkosten anfallen.

Schlussendlich muss die Steuerrechnung dann auch noch fristgerecht bezahlt werden. Gerade für Anfänger sei es laut der Treuhänderin aber wichtig, sich frühzeitig mit dem Bezahlen der Steuern auseinander zu setzen. Eine grobe Faustregel besagt, dass die Steuern circa eineinhalb Monatslöhne betragen.

Gemäss Cindy Zünd ist es wichtig, neue Verhältnisse, wie beispielsweise die Umstellung auf eine 100-Prozent-Stelle nach der Lehre an das Steueramt zu melden. Dadurch kann ein «böses Erwachen», wie beispielsweise hohe Nachsteuern, vermieden werden.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

(van)

veröffentlicht: 26. Februar 2024 07:28
aktualisiert: 12. März 2024 09:18
Quelle: BärnToday

Anzeige
Anzeige
baerntoday@chmedia.ch