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Kanton Bern

Tötungsdelikt am Gemeindepräsidenten von Lauterbrunnen: Kleine Verwahrung statt Haft für Ehefrau

Mit 58 Messerstichen

Tötungsdelikt in Lauterbrunnen: Frau kommt in geschlossene Anstalt

06.05.2024, 16:42 Uhr
· Online seit 06.05.2024, 15:51 Uhr
Das Regionalgericht Berner Oberland hat am Montag eine psychisch kranke Frau nach der Tötung ihres Ehegatten zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt. Verteidigung und Anklage waren sich bezüglich der Massnahme einig.
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Gemäss einem psychiatrischen Gutachten leidet die 60-Jährige an einer Störung im Schizophreniespektrum und ist vollständig schuldunfähig. Die Frau habe aufgrund ihrer schweren psychischen Krankheit in einer eigenen Welt gelebt und geglaubt, dass sie von der Stasi vergiftet werden sollte.

Der Wahn sei systematisiert, weitgehend ausgebaut, strukturiert und ausgereift, heisst es im Gutachten. Die Prognosen sind laut Gutachten ungünstig, jedenfalls so lange die Frau nicht erfolgreich therapiert werden kann. Bei der Angeklagten fehle die Krankheitseinsicht. Die Einnahme von Medikamenten beziehe sie in ihr Wahnsystem mit ein.

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Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig

Die Staatsanwaltschaft stellte dem Gericht den Antrag, die Frau im Rahmen einer stationären Massnahme in eine geschlossene psychiatrische Institution einzuweisen. Auch die Verteidigung war mit diesem Antrag einverstanden.

Das erstinstanzliche Regionalgericht Berner Oberland in Thun folgte dem Antrag am Montag. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihren Ehegatten im August 2022 mit 58 Messerstichen umgebracht hatte. Die Angeklagte war kurz nach der Tat geständig.

Die Krankheit sei grundsätzlich therapierbar, allerdings dürfte es mehrere Jahre dafür brauchen. Und auch das nur, wenn sich die Frau auf eine Behandlung einlassen könne. Eine gute medikamentöse Einstellung wäre dabei nach Ansicht des Gerichts zentral. Eine ambulante Behandlung sei nicht zielführend, kam das Gericht zum Schluss.

Streit endete mit 58 Messerstichen

Mitte August 2022 war es im Haus der Ehegatten zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung, dann zu einer Rangelei gekommen. Die Frau ergriff schliesslich ein Messer und stach auf ihren Partner ein.

Der Mann, der damals Gemeindepräsident von Lauterbrunnen war, erlitt 58 Stich- und Schnittverletzungen, an denen er starb. Die Ehefrau stellte sich wenig später der Polizei und wurde verhaftet.

Stationäre Massnahmen können für die Dauer von fünf Jahren angeordnet und danach jeweils verlängert werden. Verläuft die Therapie nicht erfolgreich, wäre der letzte Schritt eine Verwahrung.

(sda/dak)

veröffentlicht: 6. Mai 2024 15:51
aktualisiert: 6. Mai 2024 16:42
Quelle: BärnToday

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