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Tötungsdelikt am Lauterbrunner Gemeindepräsidenten Martin Stäger – vor Regionalgericht startet der Prozess

Von Partnerin umgebracht

Tötungsdelikt in Lauterbrunnen – heute startet der Prozess

01.05.2024, 12:13 Uhr
· Online seit 01.05.2024, 08:53 Uhr
Im August 2022 wurde der damalige Gemeindepräsident von Lauterbrunnen von seiner Ehefrau getötet. Sie litt unter Wahnvorstellungen. Ab heute steht sie vor dem Regionalgericht Oberland in Thun. Das psychiatrische Gutachten geht von einer hohen Rückfallgefahr aus.
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Knapp zwei Jahre sind vergangen seit dem gewaltsamen Tod des Lauterbrunner Gemeindepräsidenten Martin Stäger. Der SVP-Politiker war im August 2022 in seinem Haus erstochen worden. Als Täterin stand rasch seine Ehefrau im Vordergrund, eine deutsche Staatsbürgerin. Sie ist geständig.

Ab heute verhandelt das Regionalgericht Oberland in Thun das Tötungsdelikt. Wie die «Berner Zeitung» berichtet, litt sie schon lange an Wahnvorstellungen und war deswegen in stationärer Behandlung, zum letzten Mal 2020. Danach war ihr Zustand stabil.

Eigenhändig Medikamente abgesetzt

Kurz vor der Tat setzte sie jedoch ihre Medikamente ab, wie dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung einer Massnahme zu entnehmen ist. Danach entwickelte sie zunehmend paranoide Züge - sie war überzeugt, dass sie von der Stasi vergiftet werden soll. Für gesunde Menschen völlig normale Vorkommnisse wertete sie als Vorboten eines Anschlags auf ihr Leben.

In ihrem Wahn war für sie klar: Ihr Mann steckte mit der Stasi unter einer Decke. Deshalb erstach sie ihn mit einem Küchenmesser. Danach flüchtete sie, wurde aber kurz darauf festgenommen und gestand die Tat.

Gutachten: Hohe Rückfallgefahr

Das psychiatrische Gutachten kommt zum Schluss, dass die Täterin nicht schuldfähig sei. In ihrem Verfolgungswahn sei es ihr nicht möglich gewesen, das Unrecht ihrer Tat einzusehen. Das hat sich in der Zeit seit der Bluttat nicht geändert: Die Frau spielt ihre Erkrankung herunter und verweigert die Einnahme von Medikamenten. Weiterhin glaubt sie, man trachte ihr nach dem Leben.

Laut Gutachter besteht nach wie vor die Gefahr, dass die Frau unvermittelt gewalttätig werden kann. Wegen der hohen Rückfallgefahr empfiehlt er eine engmaschige Betreuung in einer geschlossenen, stationären Massnahme, schreibt die «Berner Zeitung».

Antrag: «Kleine Verwahrung»

Die Berner Staatsanwaltschaft beantragt deshalb eine stationäre psychiatrische Massnahme, landläufig «kleine Verwahrung» genannt. Sie kann für höchstens fünf Jahre ausgesprochen, aber mehrmals verlängert werden, wenn die Therapie den gewünschten Effekt verfehlt.

Die Verhandlung vor dem Regionalgericht Oberland wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, was selten vorkommt - meist nur bei Sexualdelikten. Erst bei der Urteilseröffnung am nächsten Montag werden Vertreterinnen und Vertreter der Medien zugelassen.

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veröffentlicht: 1. Mai 2024 08:53
aktualisiert: 1. Mai 2024 12:13
Quelle: BärnToday

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