18 Jahre Haft

Verteidiger von Viviane Obenauf: «Sind mit dem Strafmass nicht zufrieden»

23.02.2024, 16:28 Uhr
· Online seit 23.02.2024, 10:10 Uhr
Das Berner Obergericht verurteilt die ehemalige Boxerin Viviane Obenauf wegen Mordes zu 18 Jahren Haft. Es verschärft damit ein Urteil des Regionalgerichts, welches Obenauf zu 16 Jahren verurteilt hatte. Der gebürtigen Brasilianerin wird vorgeworfen, im Herbst 2020 in Interlaken ihren Gatten mit einem Baseballschläger umgebracht zu haben. Die Verteidigung erwägt, das Urteil weiterzuziehen.

Quelle: TeleBärn / Jan Bernhard / BärnToday / Warner Nattiel

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Der Prozess hatte schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Die ehemalige Boxerin Viviane Obenauf hat ihre Verurteilung von 2022 vor dem Obergericht angefechtet. Allerdings ohne Erfolg, wie sich am Freitag zeigt. Im Gegenteil: Das Obergericht verschärft das Urteil des Regionalgerichts nun um zwei weitere Jahre. Obenauf wird vom Berner Obergericht zu 18 Jahren Haft und 14 Jahren Landesverweis verurteilt. Das Regionalgericht hatte 2022 noch eine Strafe von 16 Jahren Gefängnis und 12 Jahren Landesverweis ausgesprochen.

Die Verteidigung hatte am Montag bei der Verhandlung einen Freispruch und eine Genugtuung für Obenauf gefordert. Die gebürtige Brasilianerin beteuert nach wie vor ihre Unschuld.

Indizien gelten als stichhaltig

Das bernische Obergericht hält die Indizien im Mordfall von Interlaken für stichhaltig. Insgesamt ergebe sich ein sehr deutliches Bild, dass eine 37-jährige ehemalige Profiboxerin im Oktober 2020 ihren Mann erschlagen habe.

Die Beziehung des Paares sei stark belastet gewesen, kam das Obergericht zum Schluss. Bei der Tat seien starke Emotionen im Spiel gewesen, so habe die Täterschaft etwa das Mobiltelefon des Opfers zerstört. Ausserdem hätten die Ermittler am Tatort den Ehering des Opfers in einer Blutlache gefunden. Auf den Schuhen der Angeklagten fanden sich zudem Blutspritzer des Opfers, die laut Obergericht nur am Tatabend entstanden sein konnten. Schliesslich habe ein Zeuge auch das Auto der Angeklagten zur fraglichen Zeit in der Nähe des Tatorts gesichtet. Der Mann sei glaubwürdig.

Sohn Baseballschläger in die Hand gedrückt

Die Täterschaft habe einen Schlüssel zur Wohnung haben müssen. Hinweise, dass eine Drittäterschaft auf den Balkon geklettert und durch die offene Türe eingedrungen war, hielt die erste Obergerichts-Strafkammer für unglaubwürdig. Die Polizei habe in alle Richtungen ermittelt und über 60 Befragungen durchgeführt. Es könne also keine Rede von schlecht geführten Ermittlungen sein.

Weiter glaubte das Obergericht einem Zeugen, der das Auto im fraglichen Zeitpunkt in der Nähe des Tatorts gesehen hatte. Es gebe keinen Grund, an dessen Aussagen zu zweifeln.

Schliesslich habe die Angeklagte am Morgen nach der Tat zusammen mit ihrem neunjährigen Sohn die Wohnung des Opfers betreten und ihrem Sohn die Tatwaffe, ein Baseballschläger, in die Hand gedrückt. Damit habe sie Spuren zerstören wollen. Anstatt den Jungen vor dem Anblick der blutigen Leiche zu schützen, habe sie den Jungen mitgenommen in die Wohnung und ihn dort herumlaufen lassen.

Das Obergericht kam zum Schluss, dass die Frau die Tat besonders grausam und kaltblütig begangen hatte. Reue und Einsicht zeige sie bis heute nicht. Die Tötung müsse daher als Mord qualifiziert werden.

veröffentlicht: 23. Februar 2024 10:10
aktualisiert: 23. Februar 2024 16:28
Quelle: BärnToday

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