Was bei leerstehenden Gebäuden beachtet werden muss
In Wichtrach ist kurz vor Weihnachten ein Bauernhaus eingestürzt. Es handelte sich um ein nicht bewohntes Gebäude. Inwiefern es noch genutzt wurde, ist der Today-Redaktion nicht bekannt.
Doch wie steht es um die Versicherung von Gebäuden, die nicht mehr genutzt werden oder gar leer stehen? Von leerstehenden Gebäuden geht häufiger eine Gefahr aus. Sie seien einem höheren Schadenrisiko ausgesetzt, erklärt Linda Zampieri von der Gebäudeversicherung Bern. Ist ein Haus unbewohnt oder steht es leer, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, dies der Gebäudeversicherung Bern zu melden, damit diese bei einem Schadenfall einspringt.
Wie viele solcher unbewohnter Gebäude es im Kanton Bern gibt, ist der Gebäudeversicherung Bern nicht bekannt. Deren Mitarbeitende bemerken einen Leerstand oft erst dann, wenn sie den Versicherungswert des Gebäudes beurteilen und hierfür vor Ort gehen.
Ausschluss aus Grundversicherung
Wird ein Gebäude so stark vernachlässigt, dass es Mängel aufweist oder zerfällt, kann es dazu kommen, dass das Gebäude nicht mehr gedeckt ist durch die Grundversicherung. Denn die Gebäudeversicherung kann es aus der Grundversicherung ganz oder teilweise ausschliessen, erklärt Linda Zampieri. Im Weiteren könne die Gebäudeversicherung Bern ein Gebäude, das sich in einem mangelhaften Zustand befinde, zu einem reduzierten Versicherungswert versichern.
Eingestürztes Haus in Wichtrach
Das eingestürzte Bauernhaus in Wichtrach liegt ausserhalb des Dorfs. Die lokale Feuerwehr war vor Ort. Sie hat keine Kenntnis von verletzten Personen – das bestätigte auch die Kantonspolizei Bern. Der Verkehr war wegen des Vorfalls nicht beeinträchtigt.
(mfu/sst)
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.