Aus diesem Grund hat die zuständige regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Haftverlängerung beantragt, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Haft wird nun um weitere drei Monate verlängert, nachdem das Zwangsmassnahmengericht dem Antrag stattgegeben hatte. Den Ablauf der Beschwerdefrist gilt es abzuwarten, heisst es weiter.
Der 35-jährige Beschuldigte befindet sich aktuell weiterhin in Untersuchungshaft. Im Rahmen von Einvernahmen zeigte er sich nicht geständig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die rechtsmedizinischen Untersuchungen der Verstorbenen haben ergeben, dass die Frau an den Folgen einer Erdrosselung verstorbenen ist, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt. Umfangreiche Ermittlungen sind weiterhin im Gang.
Wie Dorfbewohner auf das Tötungsdelikt reagierten, siehst du unten im Video:
Quelle: BärnToday
(ris)