Rund um AKW Mühleberg werden keine Jodtabletten mehr verteilt
Von dem Entscheid betroffen seien Gemeinden in den Kantonen Bern, Solothurn, Freiburg, Neuenburg und Waadt, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Die Medikamente werden demnach nicht mehr präventiv an die Bevölkerung verteilt, sondern von den Kantonen gelagert.
Das Haltbarkeitsdatum der zuletzt 2014 verteilten Tabletten läuft Ende 2023 ab. Die Armeeapotheke wird deshalb im Herbst neue Tabletten im Umkreis von 50 Kilometern um die Kernkraftwerke Gösgen, Beznau und Leibstadt verteilen. Von den 24,6 Millionen Franken, die die nächste Tablettenverteilung innerhalb dieses Radius kostet, übernehmen die AKW-Betreiber 11 Millionen.
Verursacherprinzip soll gelten
Der Bundesrat will zudem, dass die Betreiber der Kraftwerke künftig für die Verteilung der Jodtabletten zum Schutz der Bevölkerung im Umkreis von 50 Kilometern aufkommen. Dazu hat er das Strahlenschutzgesetz präzisiert und in die Vernehmlassung geschickt. Damit werde das im Gesetz verankerte Verursacherprinzip präzisiert, argumentiert der Bundesrat.
Weiter sollen Verursacher und Inhaberinnen künftig die Kosten für Sanierungen von radioaktiv kontaminierten Liegenschaften und Deponien tragen. Konkret geht es um radiologische Altlasten, die durch die Verwendung von Radium-Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie entstanden sind. Der Bund trägt lediglich die Kosten in Fällen, in denen nicht klar ist, wer die Altlasten verursacht hat oder wenn die Verursacher nicht zahlen können. Die Vernehmlassung dauert bis 19. Juni.
(sda/ceg)
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