Noch am 5. Oktober hat der Kanton Bern kommuniziert, dass es keine gesetzliche Grundlage für den Abschuss eines Wolfs im Berner Jura gebe. Dies, weil gemäss Konzept Wolf Schweiz in Gebieten mit früherer Wolfspräsenz nur ausreichend geschützte Tiere zum Abschusskontingent für einen Einzelwolf zählen, teilt der Kanton Bern am Mittwoch mit.
In den letzten Tage habe das Bundesamt für Umwelt (Bafu) die Einteilung der Gemeinden überprüft, in denen es Risse gegeben hat.
Rechtliche Ausgangslage für Berner Jura kurzfristig geändert
In einem Schreiben an den Kanton Bern am 24. Oktober hält das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) von Bundesrat Albert Rösti fest: «Eine Überprüfung der erwähnten Karte ergab, dass die Einteilung der betroffenen Gemeinden des Berner Juras in die Zone mit Wolfspräsenz (grüne Zone) nicht gerechtfertigt erscheint. In diesen Gemeinden gab es seit der Rückkehr des Wolfes in die Schweiz im Jahre 1995 bis zur aktuellen Riss-Serie keine Schäden durch Wölfe.» Die betroffenen Gemeinden gehören gemäss Bafu zur Zone ohne bisherige Wolfspräsenz. Soll heissen: Auch ungeschützte Tiere gehören neu zum Abschusskontingent.
Damit hat sich die rechtliche Ausgangslage für den Berner Jura kurzfristig geändert: Die Abschussverfügung ist neuerdings wegen der hohen Risszahlen gegeben. Sie gilt nun bis am 24. Dezember.
(sda/lae)
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