Berner Stadtbevölkerung soll nicht mehr über Zonenpläne abstimmen
Der Gemeinderat verabschiedete die entsprechende Gesetzesänderung in die öffentliche Vernehmlassung, wie die Berner Stadtregierung am Donnerstag mitteilte. Diese dauert bis am 6. Oktober 2023.
Der Stadtrat soll entscheiden können
Mit der aktuellen Gesetzgebung müssen praktisch sämtliche Änderungen der Nutzungsplanung der Stimmbevölkerung zum Entscheid vorgelegt werden. Dies führe zu zeit- und kostenintensiven Planerlassverfahren, mindere die Standortattraktivität und behindere die Siedlungsentwicklung nach innen sowie die Umsetzung der Wohnstrategie, ist dem Communiqué zu entnehmen.
Neu soll der Stadtrat über Änderungen der Nutzungsplanung entscheiden können. Dadurch soll der Dynamik in der Stadtentwicklung besser gerecht werden. Entsprechende Vorlagen könnten aber weiterhin an die Stimmberechtigten gelangen.
Einerseits könnten 1500 Stimmberechtigte das fakultatives Referendum ergreifen und eine Volksabstimmung erzwingen. Andererseits könnte der Stadtrat auch entscheiden, das Planungsgeschäft an die Urne zu bringen.
Bern als Schweizer Einzelfall
Gemäss dem Gemeinderat ist Bern die einzige grössere Schweizer Stadt, in der die Stimmberechtigen obligatorisch über Änderungen der baurechtlichen Grundordnung abstimmen. Bei vergleichenden Städten könnten die Parlamente teils abschliessend und teils unter dem Vorbehalt eines fakultativen Referendums über solche Geschäfte befinden.
In den letzten zwanzig Jahren hätten die Berner Stimmberechtigten mit Ausnahme der ersten Viererfeld-Abstimmung von 2004 immer gleich entschieden wie der Stadtrat, schreibt der Gemeinderat. Die Berner und Bernerinnen hätten in dieser Zeitspanne 44 Änderungen der Nutzungsplanung angenommen.
Im Anschluss an die Vernehmlassung wird die Revision vom Kanton vorgeprüft und der Stadtrat berät das Geschäft im Frühjahr 2024. Die Stimmberechtigten der Stadt Bern sollen voraussichtlich im Herbst 2024 über die Änderung abstimmen.
(sda)