Messerattacke

Streit der Thuner Wirte: So lief der erste Verhandlungstag am Berner Obergericht

21.02.2023, 19:42 Uhr
· Online seit 21.02.2023, 19:38 Uhr
Das Berner Obergericht hat am Dienstagmorgen die Verhandlungen zu einer versuchten vorsätzlichen Tötung im Thuner Wirte-Milieu eröffnet. 2019 waren zwei Betreiber von Döner-Lokalen aneinander geraten. Die Staatsanwaltschaft verlangt, dass zwei weitere involvierte Personen für ihre Tat verurteilt werden.
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Im Januar 2019 kam es in Thun zu einem Streit zwischen einem türkischstämmigen Restaurantbesitzer und einem Geschäftskonkurrenten. Dabei hatte der Wirt mit einem Messer auf seinen Gegner mehrmals eingestochen. Der Mann habe mindestens in Kauf genommen, dass sein Kontrahent hätte sterben können, kam das erstinstanzliche Regionalgericht zum Schluss.

Bei dieser Auseinandersetzung sei der Bruder des mutmasslichen Täters dazugestossen, seine Rolle blieb jedoch unklar. Der Vater der zwei Geschwister habe sich in der Nähe des Geschehens aufgehalten. Er habe auf türkisch oder kurdisch Anweisungen gegeben. Ob er dabei schlichten wollte oder zu einer Tötung aufrief, blieb ungeklärt.

Das Regionalgericht Oberland hatte im Mai 2020 den Angeklagten wegen eventualvorsätzlicher versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Bruder und der Vater wurden in erster Instanz freigesprochen.

Staatsanwaltschaft fordert Gefängnis

Die zuständige Staatsanwältin konnte das erstinstanzliche Urteil nicht verstehen. Für sie waren die Aussagen der Täterschaft unglaubwürdig. Diese würden sich in mehreren Punkten widersprechen. Zudem würden die wiedergegebenen Versionen des Wirts, des Bruders sowie des Vaters nicht übereinstimmen.

Für die Staatsanwältin war klar, dass sowohl der Bruder sowie der Vater eine unterstützende Rolle gespielt hätten und nicht Schlichten wollten. Dies würden auch Zeugenaussagen belegen.

Die Staatsanwältin verlangte für den Wirt eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren. Das Regionalgericht Oberland hatte ihn zu sechs Jahren verurteilt. Zudem verlangt die Staatsanwältin für den Vater eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren und für den Bruder des Wirts eine von sechs Jahren. Dem Letztgenannten droht auch einen Landesverweis von zehn Jahren.

Opfer ist psychisch belastet

Das Opfer wurde am Dienstagmorgen von den Richtern befragt. Der Mann gab an, dass es ihm seit dem Tag der Tat nicht mehr gut ginge. Er sei auch psychisch angeschlagen. Seitdem führt er seine zwei Restaurants in Thun mit seiner Tochter.

Das Opfer gab an, er könne seiner Arbeit nicht mehr vollständig nachgehen, sondern lediglich noch organisatorische Arbeiten ausführen. Sein Anwalt verlangte aufgrund des erlittenen Schadens eine Genugtuungssumme von 30'000 Franken. In erster Instanz wurde dem Opfer 3000 Franken zugesprochen, das sei zu wenig.

Zudem forderte er die Aufhebung des Freispruchs der zwei weiteren Angeklagten. Da sei er mit den Forderungen der Staatsanwältin einig.

Verteidigung will mildere Strafe

Der Anwalt des angeklagten Wirts forderte eine mildere Strafe. Er plädierte für eine 36-monatige Freiheitsstrafe. Für ihn sei klar, dass in einem solchen Fall von zwei Streitenden auszugehen sei. Deshalb dürfe da nicht von einem klaren Täter und einem klaren Opfer ausgegangen werden. Es hätten auf beiden Seiten Aggressionen bestanden, so der Anwalt.

Weiter könne von einem geplanten Angriff durch den Wirt auf seinen Gegner nicht ausgegangen werden. Es gebe keine Anzeichen dafür.

Zudem sei unklar woher die Tatwaffe komme. Die Verteidigung unterstützte die These, dass der Wirt zuerst vom Opfer mit einem Messer angegriffen wurde. Er konnte diesen aber entwaffnen. Er habe ihm dieses Messer anschliessend in den Rücken gestossen. Dies sei eine Affekthandlung gewesen. Der Täter hat sich bei der Befragung durch den Oberichter reuig gezeigt.

Vertiedgung hält am Freispruch fest

Die Verteidiger des Vaters und des Bruders halten am Freispruch fest. So hatte im Jahr 2020 auch das Regionalgericht Oberland geurteilt, an welchem jetzt die Anwälte festhalten. Der Vater habe bei der Tat seinen Sohn aufgefordert, aufzuhören. Er sei auch nie körperlich in den Streit involviert gewesen.

Auch der Anwalt des angeklagten Bruders bekräftigte, dass dieser beim Streit schlichten wollte. Zudem habe er auch immer die gleiche Version vertreten.

Das Obergericht wird voraussichtlich am Donnerstag urteilen.

(sda/lae)

veröffentlicht: 21. Februar 2023 19:38
aktualisiert: 21. Februar 2023 19:42
Quelle: sda

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