Zahntechniker aus Biel muss nicht erneut ins Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft hat dem Bieler Zahntechniker einfache Körperverletzung, Betrug und Urkundenfälschung bis hin zu Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz vorgeworfen. Sie forderte für die Vergehen drei Jahre unbedingte Haft, sein Verteidiger jedoch einen vollumfänglichen Freispruch.
Nun hat ihn das Regionalgericht Berner Jura-Seeland bei gewissen Punkten für schuldig erklärt, doch erneut ins Gefängnis muss der Beschuldigte nicht, wie «Ajour» schreibt. Für diesen Entscheid habe auch der Schuldspruch des Obergerichts von 2017 eine Rolle gespielt. Damals wurde er für dasselbe Vergehen bereits zu 4,5 Jahren Haft verurteilt.
Ob die Parteien das Urteil weiterziehen, ist laut dem Onlineportal noch nicht klar.
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(fho)