Dem Angeklagten werden einfache Körperverletzung und Betrug in vier Fällen vorgeworfen. Dazu kommen drei Fälle von Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz sowie Urkundenfälschung in einem Fall.
Laut Anklage soll der falsche Zahnarzt einer Frau mehrere Zähne gezogen und Zahnersätze eingesetzt haben – von denen mehrere nicht gehalten hätten. Weitere «Arbeiten» – die eigentlich nur von ausgebildeten Zahnärztinnen und -ärzten durchgeführt werden dürfen, werden in drei anderen Fällen seit Montag vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland verhandelt.
Der Angeklagte selbst sei aber aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Ort, berichtet das Onlineportal «ajour». Laut Plädoyer der Staatsanwältin Valérie Gysi sei der Angeklagte «besessen vom Gedanken, eine gleich gute Ausbildung wie ein Zahnarzt zu haben». Es hätte ihm klar sein müssen, dass seine Vorgehensweise schief gehen könne. Sie fordert 36 Monate unbedingte Haft.
Verteidiger fordert Freispruch
Der Angeklagte habe sich nicht geständig gezeigt. Im Gegenteil: Er habe alle, die ihn angezeigt hatten, als Lügner und teilweise sogar als Alkoholiker, die nicht bei klarem Verstand seien, betitelt, wie «ajour» schreibt. Sein Verteidiger Lukas Bürge habe argumentiert, dass bei vielen Behandlungen unklar sei, wer sie vorgenommen hat. Er fordert einen Freispruch. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.
2016 wurde der falsche Zahnarzt wegen unsachgemässen Eingriffen vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch dabei zeigte sich der Angeklagte nicht geständig. Das Obergericht hat das Strafmass 2017 bestätigt.
(lae)
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