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Berner Staatskanzlei stuft Kurierdienst als «nicht vertrauenswürdigen» ein – Gericht pfeift sie zurück

Vergabeverfahren

Berner Staatskanzlei stuft Kurierdienst als «nicht vertrauenswürdigen» ein – Gericht pfeift sie zurück

· Online seit 02.08.2023, 13:09 Uhr
Das Berner Verwaltungsgericht hat ein Verfahren der Berner Staatskanzlei bei der Vergabe von Kurierdienstleistungen als unrechtmässig beurteilt. Die Anbieterin, die das günstigste Angebot unterbreitet hatte, wurde vom Verfahren ausgeschlossen. Das Gericht hat diese Anbieterin nun doch als Auftragsgewinnerin bestätigt.
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Im September 2022 schrieb die Berner Staatskanzlei Kurierdienstleistungen öffentlich aus, wie dem am Mittwoch publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts zu entnehmen ist. Die Staatskanzlei habe sechs Offerten für den Auftrag erhalten. Beim Auftrag ging es um eine knappe halbe Million Franken und einen fünfjährigen Vertrag mit Verlängerungsoption von drei Jahren.

Nach der Bewertung im November seien im Dezember bei der Staatskanzlei bezüglich dem Kurierunternehmen mit dem besten Angebot Zweifel aufgekommen. Nach vertieften Abklärungen schloss die Staatskanzlei gemäss Urteil dieses Unternehmen vom Verfahren aus. Aus Sicht der Staatskanzlei sei die Anbieterin «keine verlässliche und vertrauenswürdige Vertragspartnerin».

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Gründe für Ausschluss genügen nicht

Somit vergab die Staatskanzlei den Auftrag an die zweitplatzierte Anbieterin, wie im Urteil zu lesen war. Gegen den Ausschluss aus dem Verfahren und die Vergabe an die Zweitplatzierte habe die ausgeschlossen Anbieterin im Februar 2023 beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben.

Das Verwaltungsgericht kam laut seinem Urteil zum Schluss, dass die von der Staatskanzlei genannten Gründe für den Ausschluss nicht genügen. Somit sei der Ausschluss «zu Unrecht erfolgt».

Gericht vergibt Auftrag

Aus Gründen der «Prozessökonomie und Verfahrensbeschleunigung» sei es gerechtfertigt, dass das Verwaltungsgericht über den Zuschlag befindet, war weiter im Urteil zu lesen. Somit vergab laut Urteil das Gericht die Kurierdienstleistungen an die bestplatzierte und zu einem früheren Zeitpunkt ausgeschlossene Anbieterin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

(sda/dak)

veröffentlicht: 2. August 2023 13:09
aktualisiert: 2. August 2023 13:09
Quelle: BärnToday

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