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Obergericht spricht ehemalige Hebamme schuldig, Insel-Ärzte bekommen Freispruch

Frau starb wegen Insulin-Überdosis

Obergericht spricht ehemalige Hebamme schuldig, Insel-Ärzte bekommen Freispruch

07.07.2023, 20:28 Uhr
· Online seit 05.07.2023, 09:33 Uhr
Nach einem Kaiserschnitt im Berner Inselspital wird einer Frau im September 2015 eine zu hohe Dosis Insulin verabreicht. Sie verfällt in ein Wachkoma und stirbt drei Jahre später. Das erstinstanzliche Urteil vom Herbst 2021 wurde weitergezogen. Das Obergericht hat nun ein neues Urteil gefällt.

Quelle: TeleBärn

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Nach dem Urteil am Regionalgericht Bern-Mittelland mussten sich die Beschuldigten vor dem Obergericht des Kantons Bern verantworten. Das Gericht zweiter Instanz bekannte die Hebamme zwar ebenfalls schuldig. Aber die bereits pensionierte Frau wurde statt fahrlässiger Tötung der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie bekommt eine Geldstrafe (auf zwei Jahre bedingt) in Höhe von 1800 Franken und muss ein Drittel der Verfahrenskosten übernehmen.

Das Obergericht hat den Nierenarzt, der in erster Instanz ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen wurde – freigesprochen. Der Freispruch für die Assistenzärztin der Geburtenstation in erster Instanz wurde bestätigt.

Zur Urteilsverkündigung waren die Privatkläger nicht vor Ort. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Das war passiert

Nach der Geburt hatte sich der Zustand der Frau, die eine Nierenerkrankung hatte, verschlechtert. Es drohten Herzrhythmusstörungen. Als Massnahme sollte der Frau Insulin verabreicht werden. Bei der Dosierung passierte jedoch ein grosser Fehler und niemand bemerkte ihn, bis es zu spät war: Der Frau wurde die zehnfache Dosis verabreicht.

Anderthalb Stunden nach der Insulin-Überdosis erlitt die Frau am 24. September 2015 einen Blutzuckerabfall, wie die «Berner Zeitung» schreibt. Der Fehler hatte für die Frau schwerwiegende Folgen: Irreparable Hirnschäden wurden festgestellt. Drei Jahre später starb die vierfache Mutter in einer Reha-Klinik.

Eine Hebamme, ein Nierenarzt und eine Assistenzärztin mussten sich im November 2021 vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten. Dabei ging es um die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips und die Sorgfaltspflicht. Denn trotz der Überdosis hätten die schweren Folgen abgewendet werden können, wenn die Patientin eng überwacht worden wäre.

Sowohl die Hebamme als auch der Nierenarzt wurden wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen – zu einer bedingten Geldstrafe. Die Assistenzärztin wurde freigesprochen.

Das Urteil wurde weitergezogen und der Fall wurde am Mittwoch, 5. Juli 2023, vor dem Obergericht erneut verhandelt.

(lae/dak/ade)

veröffentlicht: 5. Juli 2023 09:33
aktualisiert: 7. Juli 2023 20:28
Quelle: BärnToday

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