Berner Kommission will grössere Asylunterkünfte mit Rückzugsräumen
Aus Sicht der GSOK müssten gewisse räumliche Mindeststandards in Kollektivunterkünften möglichst eingehalten werden, teilte die Kommission am Freitag mit. So soll es etwa Reservezimmer bei Krankheit und Rückzugsmöglichkeiten zum Lernen geben sowie Spielzimmer und Aussenräume für Kinder.
Die Kommission anerkenne jedoch die schwierige Lage, in der sich der Kanton befinde, um ausreichend grosse Kollektivunterkünfte zu finden. Weiter fordert die GSOK gemäss Communiqué, die Sprachförderung je nach Sprachkenntnissen zu flexibilisieren. Ausserdem sollen Asylsuchende künftig noch vor dem Asylentscheid professionelle Sprachförderung erhalten.
Darüber hinaus fordere eine Minderheit der Kommission eine psychosoziale Beratung in Kollektivunterkünften einzuführen und mehr Mittel für die soziale Integration einzusetzen.
Quelle: TeleBärn
Suche nach Unterkünften weiter erschwert?
Geeignete Unterkünfte für die Unterbringung zu finden, gestaltet sich für den Kanton Bern schwierig. Einige Beispiele: Im leerstehenden und abgelegenen Hotel-Restaurant Gurnigelbad in Riggisberg werden seit Anfang Jahr Flüchtlinge untergebracht. Auf dem Waffenplatz Thun wurde zudem eine temporäre Asylunterkunft eingerichtet.
Und: Im Oberaargauer Mini-Dorf Wolfisberg mit 180 Einwohnenden sollen künftig 120 Asylsuchende in einem ehemaligen Hotel-Restaurant einziehen. Ähnlich ist es in Heilgenschwendi: Dort sollen 200 Asylsuchende im Kurhaus Haltenegg untergebracht werden bei einer Einwohnerzahl von 760.
Erschweren die von der Kommission gestellten Forderungen dies nicht zusätzlich? Kommissionsmitglied und Grünen-Grossrätin Seraina Patzen sagt auf Anfrage von BärnToday: «Es ist klar: Wenn es zu wenig Unterkünfte gibt, dann muss es prioritär darum gehen, Unterkünfte bereitzustellen. Aber in den nächsten vier Jahren wird es wichtig sein, dass wir dranbleiben und dort, wo wir Spielraum haben, die Infrastruktur verbessern.»
Sie erklärt: «Die Leute leben teilweise mehrere Jahre in Kollektivunterkünften, bevor sie in eine eigene Wohnung zügeln dürfen. Dies unter zum Teil sehr engen Bedingungen, die auch belastend sein können – so gibt es beispielsweise sehr wenig Privatsphäre. Der Kommission ist es daher wichtig, dass langfristig darauf geschaut wird, dass bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden.»
Kostenstrategie mit Unklarheiten
Einig mit dem Regierungsrat ist die Gesundheits- und Sozialkommission bezüglich der Kostenstrategie für die Jahre 2024 bis 2027. Diese Strategie beziffert im Asyl- und Flüchtlingswesen jene Beträge, welche die Bundespauschalen nicht zu decken vermögen, wie der Mitteilung zu entnehmen ist.
Der Regierungsrat rechnet gemäss seinem Bericht mit jährlichen Kosten zwischen knapp 36 und 103 Millionen Franken. Die grosse Spannweite sei darauf zurückzuführen, dass aktuell unklar sei, wie sich der Status der Schutzsuchenden aus der Ukraine auf die Bundespauschalen auswirken werde.
Voraussichtlich in der Herbstsession wird sich der Grosse Rat mit diesem Geschäft befassen.
(sda/ris/tka)
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