Bundesgericht

Beschwerden gegen Berner und Neuenburger Windparks abgewiesen

17.11.2023, 16:47 Uhr
· Online seit 17.11.2023, 13:04 Uhr
Das Bundesgericht hat Beschwerden zu zwei in den Kantonen Bern und Neuenburg geplanten Windparks in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Die Projekte sehen insgesamt 27 Windkraftanlagen vor.
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Es handelt sich dabei um die Windparkvorhaben «Parc éolien de la Montagne-de-Buttes» im Kanton Neuenburg und «Parc éolien de la Montagne de Tramelan» im Kanton Bern. Das Bundesgericht hat dazu am Freitag drei Urteile veröffentlicht.

Beim Neuenburger Projekt brachten die Beschwerdeführer Einwände bezüglich des kantonalen Richtplans vor. Sie kritisierten insbesondere die interkantonale Koordination. Weiter rügten sie die geschätzte Gesamtleistung und die damit zusammenhängende Einstufung des Windparks als Projekt von nationaler Bedeutung.

Keinen Erfolg hatten die Gegner zudem mit ihren Eingaben betreffend Lärmschutz, Schattenwurf sowie Gewässer-, Landschafts- und Vogelschutz. Angesichts der zahlreichen Schutzmassnahmen, welche die Behörden angeordnet haben, überwiegt laut Bundesgericht das gewichtige öffentliche Interesse an der Stromproduktion.

Vertiefte Abklärungen nötig

Im Baubewilligungsverfahren werden jedoch noch vertiefte Abklärungen zur Nutzung des Lebensraums von Steinadlern zu treffen sein, wie aus den Erwägungen hervor geht. Gleiches gilt für die konkreten Massnahmen gegen den Schattenwurf.

Gegen das Berner Projekt gingen zwei Beschwerden ein. Das Bundesgericht hat sie bis auf einen Nebenpunkt ebenfalls abgewiesen. Die vorgebrachten Einwände betrafen den kantonalen Richtplan, den Lärm- und Landschaftsschutz, die nächtlichen Lichtmarkierungen für die Luftfahrt sowie den Schutz von Fledermäusen.

Gutgeheissen hat das Bundesgericht eine der Beschwerden in Bezug auf zwei provisorische Erddepots während der Bauarbeiten. Hier wurden die Auflagen zum Amphibienschutz ergänzt.

BKW erfreut

Das beteiligte Energie- und Infrastrukturunternehmen BKW Energie AG zeigte sich am Freitag erfreut über dem Bundesgerichtsentscheid: «Dieser Entscheid des Bundesgerichts ist für uns von grosser Bedeutung. Der BKW ist es ein Anliegen, die Windkraft in der Schweiz voranzutreiben. Projekte wie dieses auf dem Montagne de Tramelan sind wichtige Stützen der künftigen Energieversorgung der Schweiz, da sie im Winter besonders viel Strom produzieren», wie das Unternehmen mitteilte.

Auch die Partnerin der drei beteiligten Neuenburger Gemeinden Val-de-Travers, Les Verrières und La Cote-aux-Fées, die Betreibergesellschaft Verrivent AG, zeigte sich erfreut. Die Entscheidung werde es ermöglichen, «mit lokaler, sicherer und nachhaltiger Produktion zur Stromversorgungssicherheit beizutragen», teilte die Betreibergesellschaft am Freitag mit.

Der Verband Freie Landschaft Schweiz (FLCH) kritisierte den Bundesgerichtsentscheid am Freitagnachmittag in einer Mitteilung als einen «schweren Schlag gegen den Schutz der Biodiversität und der Landschaft».

(sda)

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veröffentlicht: 17. November 2023 13:04
aktualisiert: 17. November 2023 16:47
Quelle: BärnToday

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