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Grossratskommission lehnt Solarinitiative und Gegenvorschläge ab

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Grossratskommission lehnt Solarinitiative und Gegenvorschläge ab

03.02.2024, 20:24 Uhr
· Online seit 01.02.2024, 14:53 Uhr
Die vorberatende Grossratskommission will nichts wissen von der «Berner Solarinitiative». Sie empfiehlt das Volksbegehren wie auch die Gegenvorschläge zur Ablehnung. Das Kantonsparlament, der Grosse Rat, wird das Geschäft in der Frühlingssession im März behandeln.

Quelle: TeleBärn

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Die Initiative soll bei Neubauten eine Solarpflicht für geeignete Dach- und Fassadenflächen bringen. Ausserdem verlangt das Volksbegehren auch eine Solarpflicht für bestehenden Bauten, sofern sich die Dach- und Fassadenflächen eignen und die Installation zumutbar ist.

Die grossrätliche Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) anerkennt nach eigenen Angaben vom Donnerstag, dass die Solarenergie im Kanton Bern rasch ausgebaut werden soll.

Kritisch sieht die BaK hingegen den Zeithorizont von 2040 für die Nachrüstung bei bestehenden Bauten. Diese Pflicht gehe zu weit und sei unverhältnismässig. Die Kommission empfiehlt dem Parlament daher die Initiative abzulehnen.

Nein auch zu Gegenvorschlägen

Der Regierungsrat hat im vergangenen Frühjahr einen Gegenvorschlag zur Initiative vorgelegt. Dieser geht insgesamt weniger weit als die Initiative. So enthält der Gegenvorschlag namentlich keine Solarpflicht an Fassaden. Ausserdem verzichtet er auf eine Frist für die Nachrüstung bestehender Bauten.

Unterdessen hatte das Bundesparlament im vergangenen Herbst den Energie-Mantelerlass verabschiedet. Damit änderte sich die Ausgangslage zum Teil. Die Kommission hat daher einen eigenen Gegenvorschlag erarbeitet.

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Die BaK hat darin unter anderem auch eine Pflicht zur Solarenergienutzung für grössere Parkplätze integriert. Einer vergleichbaren Bestimmung hatte der Nationalrat beim Mantelerlass zugestimmt. Der Ständerat strich sie hingegen aus der Vorlage. Gegen den Energie-Mantelerlass des Bundes wurde inzwischen erfolgreich das Referendum ergriffen, womit es zur Volksabstimmung kommt.

Die BaK legt dem Parlament ihren Gegenvorschlag zwar vor, empfiehlt ihn jedoch zur Ablehnung, ebenso den Gegenvorschlag der Regierung.

(sda)

veröffentlicht: 1. Februar 2024 14:53
aktualisiert: 3. Februar 2024 20:24
Quelle: BärnToday

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