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Kleinstbetriebe im Berner Sexgewerbe neu ohne Bewilligung

Sexarbeit

Kleinstbetriebe im Berner Sexgewerbe neu ohne Bewilligung

· Online seit 22.06.2023, 09:24 Uhr
Im Berner Sexgewerbe sind Kleinstbetriebe mit maximal zwei Arbeitsplätzen künftig generell von der Bewilligungspflicht befreit. Der Regierungsrat hat die Verordnung über das Prostitutionsgewerbe angepasst, wie er am Donnerstag mitteilte.
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Er will so den Zusammenschluss von einzelnen Sexarbeitenden erleichtern. Dieser biete in der Regel einen besseren Schutz vor Ausbeutung als grössere Etablissements. Es besteht aber weiter eine Meldepflicht, damit das Sexgewerbe für die Behörden sichtbar bleibt.

Der Kanton Bern war der erste Kanton der Deutschschweiz, der ein umfassendes gesetzliches Regelwerk zum Sexgewerbe erlassen hat. Das Prostutionsgewerbegesetz trat 2013 in Kraft. Ein Hauptziel war, Sexarbeitende vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.

Hohe Anforderung für Kleinstbetriebe

2022 kam eine wissenschaftliche Studie im Auftrag des Kantons zum Schluss, dass sich das Gesetz insgesamt bewährt hat. Die Autorinnen und Autoren wiesen aber darauf hin, dass die gesetzlichen Anforderungen für Kleinstbetriebe zu hoch seien. Der Regierungsrat hat den Optimierungsvorschlag nun umgesetzt.

Gemäss einer Studie der Universität Genf aus dem Jahr 2009 gibt es schweizweit bis zu 20'000 Sexarbeitende. Für den Kanton Bern gingen die Autoren der Studie und die Kantonspolizei von 1150 bis 1800 Prostituierten aus. Viele von ihnen sind in den Regionen Bern und Biel tätig.

(sda/lae)

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veröffentlicht: 22. Juni 2023 09:24
aktualisiert: 22. Juni 2023 09:24
Quelle: BärnToday

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