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Kanton Bern

Nach Unfall mit Güterzug – diese Strafe muss der Lokführer bezahlen

Bahnhof Zollikofen

Nach Unfall mit Güterzug – diese Strafe muss der Lokführer bezahlen

· Online seit 06.07.2023, 07:53 Uhr
Im Juni 2022 verunfallte ein Lokführer am Bahnhof Zollikofen. Er fuhr in einen Bauzug. Nun wurde er von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Störung des Eisenbahnverkehrs schuldig gesprochen.
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Gemäss dem Untersuchungsbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST ist der Unfall auf das Vorbeifahren eines «Halt»-Signals zurückzuführen. Der Mann habe ein Warnsignal falsch interpretiert und ein weiteres Signal ignoriert. Wegen einer Störung hatte der Lokführer ausserdem ein Zugsicherungssystem ausgeschaltet. Auch eine Schnellbremsung des Lokführers konnte die Kollision nicht mehr verhindern. 

Stark beschädigte Fahrzeuge und Auswirkungen auf den öV

Wie der Untersuchungsbericht zeigt, wurden die Lok und der Güterzug beim Unfall «erheblich» beschädigt. Auch der verladene Bagger wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Am Gleis und der Fahrleitung habe es geringe Schäden gegeben. Auch verschiedene fossile Flüssigkeiten seien ausgelaufen und «in grösseren Mengen im Erdreich versickert». Der Lokführer selbst sei durch eine heruntergefallene Deckenverschalung leicht an Kopf und Unterarm verletzt worden.

Archivmaterial vom Unfall im Juni 2022:

Quelle: CH Media Video Unit / Melissa Schumacher

Der Zugverkehr zwischen Bern und Biel und Bern und Burgdorf wurde als Folge für 48 Stunden zum Teil stark beeinträchtigt. Wegen Zugausfällen mussten Ersatzbusse eingesetzt werden.

Diese Konsequenzen zieht die BLS

Wie «20 Minuten» berichtet, wurde der Lokführer nun wegen fahrlässiger Störung des Eisenbahnverkehrs verurteilt. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von total 8160 Franken. Zahlen muss er eine Busse von 2040 Franken und 2239.5 Franken an Gebühren und Auslagen.

Auch die BLS habe Konsequenzen aus dem Unfall gezogen, wie «20 Minuten» berichtet. Ohne Sicherheitssystem darf der Zug nur noch mit einem zusätzlichen Lokführer im Führerstand fahren. Auch darf der Zug nur noch 40 km/h fahren, ausser ein zusätzlicher Lokführer ist dabei. Dann sind 80 km/h erlaubt.

(dak)

veröffentlicht: 6. Juli 2023 07:53
aktualisiert: 6. Juli 2023 07:53
Quelle: BärnToday

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baerntoday@chmedia.ch