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Bentley und Porsches für den Chef: Stiftung RAZ Herzogenbuchsee wurde ausgenommen

Luxusautos und golfen

RAZ Herzogenbuchsee: Stiftung wurde von Ex-Chefs ausgenommen

01.05.2024, 09:27 Uhr
· Online seit 01.05.2024, 09:21 Uhr
Teure Luxuskarossen, Mitgliedschaft im Golfclub und Gratisarbeit im Garten des Chefs. Was sich die ehemaligen Chefs der Stiftung Regionales Arbeitszentrum (RAZ) Herzogenbuchsee herausgenommen haben, war nicht nur ungeheuerlich, sondern auch strafbar.
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Ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung: Das waren die Vorwürfe vor dem Kantonalen Wirtschaftsgericht an den früheren Geschäftsführer des regionalen Arbeitszentrums (RAZ) Herzogenbuchsee, an dessen Stiftungspräsidenten und an eine ehemalige leitende Mitarbeiterin. Die Berner Zeitung war bei der Bekanntgabe des Urteils dabei und berichtet über die pikanten Details des Falls. Denn was sich die Führungsetage der Stiftung in der Vergangenheit im wahrsten Sinne des Wortes «geleistet» hat, lässt aufhorchen.

Bentley und Porsches für den Chef

Da wurden auf Kosten der Stiftung zum Beispiel ein Porsche 911 Carrera, ein Bentley Continental, ein BMW 435d Cabrio, ein Porsche Macan und zweimal ein Jaguar X-Type geleast. Die Autos übernahm der Chef nach dem Leasing und verkaufte sie dann mit teils sattem Gewinn privat weiter. Im Falle des Bentley waren das immerhin über 100'000 Franken. Für die Luxuskarossen liess sich der der Chef übrigens vor dem Eingang zum RAZ einen extrabereiten Parkplatz aufzeichnen – mit einem Schild, auf dem steht «Jaguar only».

Gratis golfen und gratis Gartenarbeit

Doch damit nicht genug. Ein weiteres «Müsterli» der Selbstbedienungsmentalität ist der Einkauf in einen Golfclub (Aktien) und die Bezahlung der Mitgliederbeiträge für zwei Jahre. Profitiert haben davon, wie könnte es anders sein, der Geschäftsführer und der Stiftungspräsident.

Ein weiterer grosser Posten war der Einkauf des Chefs in die Pensionskasse mit über 90’000 Franken, der von der Stiftung übernommen wurde, entgegen früheren Vereinbarungen. Und: Der Geschäftsführer und weitere leitende Angestellte haben RAZ-Mitarbeitende für private Arbeiten in Haushalt und Garten delegiert, oft ohne diese zu bezahlen. Im ganzen sollen so über 2500 Stunden Arbeit geleistet worden sein, zum grossen Teil gratis.

Führung vertrat andere Werte als die Stiftung 

Stellt man diese Machenschaften den eigenen Werten der Stiftung gegenüber, dann wird ein ziemlich grosser Graben sichtbar.

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Bedingte Freiheitsstrafen und Rückzahlung

Die Strafe des Gerichts für die beschuldigten Chefs fällt folgendermassen aus: Der ehemalige Geschäftsführer wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die beiden anderen Beschuldigten erhalten je acht Monate bedingt. Zudem müssen sie der Stiftung RAZ insgesamt über eine halbe Million Franken zurückzahlen sowie alle Verfahrens- und Anwaltskosten übernehmen.

Wie konnte das passieren?

Vor Gericht gab vor allem die Frage zu reden, weshalb die Führung der Stiftung über Jahre derart schalten und walten konnte. Die Antwort des Verteidigers vor Gericht: Der Stiftungspräsident sei mit dem Mandat überfordert gewesen, er sei als Gemeinderat von Amtes wegen ins Gremium gerutscht.

Auch klar ist: Die Revisoren des Kantons haben die Missstände bei der Stiftung jahrelang nicht entdeckt oder gemeldet, obwohl erste Vorwürfe gemäss der Berner Zeitung bereits 2010 publik geworden waren.

(BZ/dl)

veröffentlicht: 1. Mai 2024 09:21
aktualisiert: 1. Mai 2024 09:27
Quelle: 32Today

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