Stadt Bern fühlt sich in Basler Bettelverbot bestätigt
Die Berner Polizei weist konsequent Bettlerinnen und Bettler weg, die sich aufdringlich oder aggressiv verhalten. Wenn es EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne Wohnsitz in der Schweiz seien, müssten sie die Schweiz verlassen, hiess es im Bericht von SRF am Donnerstag weiter.
Juristisch ist diese Handhabung laut SRF umstritten. EU-Bürgerinnen und -Bürger haben gemäss Valerio Priuli, Dozent für Migrationsrecht an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften, ein Einreiserecht und das Recht auf einen dreimonatigen Aufenthalt in der Schweiz. Dieses Recht besteht nach der Stadt Bern nur für Personen, die finanziell für sich sorgen können.
Das Bettelverbot in Basler Parks hob das Bundesgericht im April auf, weil es sich nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse rechtfertigen lässt. Parkbesucher seien mit dem Verbot von aufdringlichem oder aggressivem Betteln ausreichend geschützt, heisst es im Urteil des höchsten Schweizer Gerichts.
(sda/raw)