Kommunale Abstimmung

Stimmrechtsbeschwerde gegen Stadtberner Personalreglement vom Tisch

· Online seit 23.10.2023, 11:54 Uhr
In der Abstimmungsbotschaft zum Stadtberner Personalreglement sind keine Tatsachen unterdrückt worden. Zu diesem Schluss kommt Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen.
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Sie hat eine Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen, wie sie am Montag mitteilte. Das Volk hatte die Vorlage am 18. Juni mit 57,6 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.

Die drei Beschwerdeführer störten sich insbesondere an einer Änderung, die der Stadtrat am Text in der Botschaft vorgenommen hatte. Das Parlament strich das Beispiel, dass dies bei einer Teuerung von 2,5 Prozent finanzielle Auswirkungen von 8,25 Millionen Franken hat.

Die Beschwerdeführer waren der Ansicht, dass die Nennung des Betrags dem Stimmvolk das Risiko bei der Annahme der Vorlage aufzeigen soll. Gerügt wurde daher die Unterdrückung von Tatsachen.

Der Stadtrat formulierte es so: Bei einem Teuerungsausgleich von beispielsweise einem Prozent würden Kosten von jährlich 3,3 Millionen Franken anfallen. Auch so sei die Kostenkonsequenz transparent dargestellt, befand die Statthalterin. Zudem sei das Abstimmungsergebnis deutlich ausgefallen.

(sda)

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veröffentlicht: 23. Oktober 2023 11:54
aktualisiert: 23. Oktober 2023 11:54
Quelle: BärnToday

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