Keine strafrechtlichen Folgen nach Schlittelunfall am Schwarzsee
Der Holzpfosten sei genügend mit einer orangen Matte signalisiert gewesen, kam nun auch das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zum Schluss.
Die heute 60-jährige Schlittlerin hatte nach dem Unfall, an dessen Folgen sie heute noch leidet, gegen die Pistenverantwortlichen und den unterdessen verstorbenen Chef der Bergbahn geklagt. Die Anklage lautete auf fahrlässige Körperverletzung. Die Frau hatte mehrere Brüche im Brust- und Hüftbereich erlitten. Auch Herz und Lunge wurden beeinträchtigt.
Den Angeklagten könne kein Verschulden nachgewiesen werden, bestätigte das Bundesgericht ein Urteil der Vorinstanz. Das Kantonsgericht war zum Schluss gekommen, dass der Ort gut zu sehen gewesen sei und kein besonderes Risiko für einen Sturz bestand. Der Pfosten habe sich auch nicht direkt unterhalb eines Hangs befunden, sondern bereits in ebenem Gelände. Die Piste werde dort enger, was aber gut erkennbar sei. Zusätzliche Sicherheitsmassnahmen seien dort nicht nötig gewesen.
(sda)
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