DNA-Profil wegen zwei «Tags»: Berner Polizei kassiert Rüffel
Der Sprayer sei im Sommer 2021 vor Ort von der Polizei erwischt worden, schreiben die «Berner Zeitung» und «Der Bund». Die gesprochene Busse habe er akzeptiert – die Erstellung eines DNA-Profils anhand eines Wangenschleimhaut-Abstrichs jedoch nicht.
Dem Bundesgericht geht das Vorgehen der Polizei zu weit. Dies zeigt ein Urteil, das diese Woche veröffentlicht wurde. Eine präventive DNA-Speicherung sei nur durch schwerere Delikte wie Sexual- und Gewaltdelikte oder Einbruchdiebstähle gerechtfertigt. Ein «Tag» auf einer Mauer gehöre nicht in diese Kategorie.
Vom Sprayer und seinem Anwalt ebenfalls kritisiert wurde die Höhe des Sachschadens, die auf 4600 Franken beziffert wurde. Dazu hat sich das Bundesgericht allerdings nicht geäussert.
Berner Staatsanwaltschaft stützte Vorgehen der Polizei
Zuvor hatte die Berner Staatsanwaltschaft erstinstanzlich anders geurteilt: Sie fand das Vorgehen der Polizei gerechtfertigt – einerseits, weil das «Tag» des Sprayers vielerorts in Bern zu sehen sei, andererseits, weil bei einer Hausdurchsuchung weitere Blätter und Hefte mit Graffiti gefunden wurden. Sprayer seien überdies als notorische Täter bekannt, die ihre Botschaft an möglichst vielen Orten verbreiten wollten.
Seit 2014 fordere das Bundesgericht eine Prüfung jedes einzelnen Falls, in dem eine DNA-Probe entnommen werde, so die Tamedia-Zeitungen. Infolgedessen habe sich die Anzahl entnommener Proben bis 2019 mehr als halbiert: Sie sank von 2870 auf 1200 pro Jahr.
(lae)
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.